Allgemeine Information für Besucher*innen; zentrale Campusdienste

- Besucherregelung FAIR/GSI;

- Anreise und Campusplan;

Parkplatzmanagement; Externe Besucher*innen sollten beachten, dass die Parksituation am GSI auf absehbare Zeit schwierig bleibt. Bitte nutzen Sie entweder Öffentliche Verkehrsmittel, Fahrgemeinschaften oder Skype. Wenn Sie sich für die Anreise mit dem Auto entscheiden, beachten Sie bitte die Hinweise...

- Das GSI-FAIR Welcome Officeist die zentrale Anlaufstelle für Gastwissenschaftler*innen und Nutzer*innen auf dem Campus. Als Gast müssen Sie sich registrieren, bevor Sie an die GSI/FAIR kommen. Neue Formulare stehen auf die Seite zur Verfügung, um möglichst vor deren Ankunft alle notwendigen Formalitäten zu erledigen.

Die Gäste sollen aber trotzdem bitte über Ihren Gastaufenthalt auch das AP-Sekretariat informieren!

- Gästebüro;

- Broschüre "Information für GSI- und FAIR-Gäste" 2017.06 (intern);

Zugangsvoraussetzungen zu GSI-Kontrollbereichen

Um Zugang zum GSI-Campus zu erhalten und Experimente an GSI-Anlagen durchführen zu können, müssen die Gäste einige Voraussetzungen erfüllen. Die folgenden Informationen führen durch die Schritte, um alle Formalitäten einzuhalten.

  • Gäste mit einem kurzen Aufenthalt bei GSI können ihre eduroam-Konto nutzen (Anleitungen zum Konfigurieren);
  • Wenn Sie kein eduroam haben, können Sie ein WLAN-GastAccount beantragen oder Ihr/e Netzgerät/e (IP-Adressen) registrieren lassen. Bitte hierzu den entsprechenden ausgefüllten Antrag im IT Helpdesk abgeben;
  • Gäste, die länger bei GSI bleiben, und GSI-Mitarbeitende sollten einen regulären Benutzer-Account beantragen;

Bitte beachten Sie unser Besucherregelung! Alle Gäste, die nicht in diese Kategorien passen, müssen eine Gästevereinbarung ausfüllen. Das aktuelle Formular können Sie gerne im AP-Sekretariat erfragen. Bitte das aufgefüllte Formular und alle notwendigen Kopien beim AP-Sekretariat einreichen. Eine vollständige Gästevereinbarung ist auch Voraussetzung für eine Campuszugangskarte. Das AP-Sekretariat informiert Sie, sobald diese an der Pforte für Sie bereitliegt. Die Bearbeitung dauert für gewöhnlich 2-3 Arbeitstage.

Arbeiten in Kontrolbereichen

Experimentierbereiche sind von der Abteilung Strahlenschutz in „Sperrbereich", „Kontrollbereich" und „frei zugänglich" eingeteilt. Alle Strahlenschutzanweisungen finden Sie auf dieser Seite.

Personen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit Kontrollbereiche betreten, müssen „Zugangsvoraussetzungen zu GSI-Kontrollbereichen" erfüllen; In Kürze:

  • Arztbescheinigung, Strahlenschutzuntersuchung (nicht älter als 12 Monate); Falls nicht bereits innerhalb der letzten 12 Monate eine Ärztliche-Untersuchung stattgefunden hat, so können neue GSI-Mitarbeitende sowie neue Gastwissenschaftler*innen sich bei betriebsärztlicher Dienst (Fr. Giovanna Monzo) zur medizinische Strahlenschutz-Untersuchung  anmelden.

  • GSI- allg. Sicherheits- und die allg. Strahlenschutzunterweisung (nicht älter als 12 Monate); Informationen zu allen Online-Unterweisungen finden Sie hier.

  • Strahlenschutzüberwachung; das Tragen eines amtlichen Personendosimeters ist notwendig. Online-Antragsformulare für Strahlenschutzüberwachung für GSI-Mitarbeitende und Externe, die in der GSI Tätigkeiten auszuführen haben, sind aud Seite "Beschleunigerstrahlenschutz" vorhanden.

  • zusätzliche Anforderungen für Gäste und externes Firmenpersonal:

    - Strahlenpass;
    - gültige Genehmigung nach §25 StrlSchG der Fremdfirma (=Universität, Institut, etc.);
    - abgeschlossener Abgrenzungsvertrag zwischen GSI und Fremdfirma;

 

 

Anlieferung von Geräten und Komponenten


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