Informationen bezüglich Fremdfirmenpersonal, Gästen und Gastwissenschaftlern

 

Begriffserläuterung:
Fremdfirmenpersonal sind Mitarbeiter einer Firma, die in einer fremden Anlage oder Einrichtung tätig werden

Fremdfirmenpersonen sind also von der GSI aus betrachtet:

  • Personen einer Firma aus der Industrie
  • Personen von Universitäten und Instituten (Diplomanden, Doktoranden, Gastwissenschaftler)
  • sonstige Gäste (keine Besuchergruppen)


GSI-Mitarbeiter können auch Fremdfirmenpersonal sein, wenn sie nämlich in anderen Anlagen, wie z.B. Forschungszentrum Karlsruhe, FZ Jülich, CERN, GANIL etc. tätig werden. GSI-Mitarbeiter, die in Strahlenschutzbereichen außerhalb der GSI tätig werden, müssen die §25-Strahlenschutzanweisung beachten. Mehr Informationen finden Sie hier.

 

Für die Zugangsberechtigung von Fremdfirmenmitarbeitern und Gästen zu GSI-Kontrollbereichen gibt es wichtige Voraussetzungen. Diese finden Sie in der Strahlenschutzanweisung für Fremdfirmen-Mitarbeiter und Gäste.

 

Wichtig:
Bevor Gastwissenschaftler zur GSI kommen, müssen sie vorab das Welcome Office kontaktieren und sich dort online registrieren.

 

Seit 2020 stehen wissenschaftlichen Gästen und Nutzern neue Formulare zur Verfügung, um möglichst vor deren Ankunft alle notwendigen Formalitäten zu erledigen. Die entsprechenden Dokumente und Informationen sind auf der neuen Seite des Welcome Office erhältlich.

 

Das Welcome Office ist Anlaufstelle für Gastwissenschaftler und Nutzer der Anlagen, die einen Aufenthalt bei GSI/FAIR planen. Für Besucher und für Gäste von Vorträgen oder Workshops ist eine Registrierung beim Welcome Office nicht notwendig. Über das Welcome Office werden Gästeverträge, Home Institution Declarations und Einladungsschreiben abgewickelt, sowie Informationen zu Versicherungen gegeben. Auch Abrechnungen im Rahmen des Deutsch-Französischen Abkommens IN2P3-CEA/DRF-GSI und verschiedener EU Transnational Access Initiativen (ENSAR, STRONG, Laserlab Europe) werden hier entgegengenommen.


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