Amtliches Dosimeter für Gäste aus dem Ausland

Bevor das unten stehende Formular ausgefüllt wird, bitte die Strahlenschutzanweisung für Gastwissenschaftler und Fremdfirmen-Mitarbeiter durchlesen.

Generell gilt: Für den Zugang zu den GSI Strahlenschutzbereichen wird - unabhängig, ob die Person in Kategorie A oder B eingeordnet ist - eine Strahlenschutz-Untersuchung (nicht älter als 12 Monate) und eine GSI Online Strahlenschutzunterweisung (auch nicht älter als 12 Monate) benötigt.

Bei Fragen und Unklarheiten zum unten stehenden Formular können Sie sich an Alexandra Knapp wenden.

Personendosimeter-Anforderungsformular für Gäste aus dem Ausland

Hinweis:

Mit dem Antragsformular fragen wir personenbezogene Daten, Kontaktdaten sowie Daten zu den GSI-Online-Unterweisungen sowie zu medizinischen Strahlenschutzuntersuchungen ab. Gemäß dem neuen Strahlenschutzgesetz (§ 170 StrlSchG) ergeben sich für alle in der GSI strahlenschutzüberwachten Personen ab dem 31.12.2018 wichtige Änderungen:

Zusätzlich zu Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort wird noch die Strahlenschutzregisternummer (im folgenden SSR-Nummer) sowie die Nationalität an unsere Auswertestelle übermittelt.

Weitere Informationen können Sie auf der Webseite des Bundesamts für Strahlenschutz finden:
SSR-Übersicht

Alle mit einem Sternchen * markierten Felder sind obligatorisch.

Bitte auf korrekte Schreibweise und korrekte Daten achten, da diese Daten an unsere Dosimeter-Auswertestelle übermittelt werden.


Die Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter folgendem Link: https://www.gsi.de/das/infopflichten.


Persönliche Daten

Hinweis: Falls Sie ab dem 1.1.2019 schon mal in der Strahlenschutzüberwachung in Deutschland waren, so haben Sie eine SSR-Nummer. Bitte kontaktieren Sie die Anlage oder Einrichtung, die Sie in die Überwachung aufgenommen hat.

Falls keine SSR-Nummer vorhanden ist, so muss erst eine beantragt werden. Dies kann mehrere Tage dauern.

Bitte geben Sie uns hier ihre Ihre deutsche Sozialversicherungsnummer
  • Wo finde ich meine Sozialversicherungsnummer (§ 147 SGB VI), bzw. wo kann ich sie erfragen?

    • Ihre Sozialversicherungsnummer (§ 147 SGB VI) erhalten Sie, sobald Sie ins Arbeitsleben eintreten (dies gilt auch für einen Minijob): Sie erhalten von der Rentenversicherung ein Schreiben (bis Ende 2010 einen Sozialversicherungsausweis), auf dem Ihre Sozialversicherungsnummer steht.

    • Sie finden die Sozialversicherungsnummer auch auf Ihrer Rentenauskunft, da sie mit der Rentenversicherungsnummer identisch ist.

    • Falls Sie weder das Schreiben der Rentenversicherung bzw. den Sozialversicherungsausweis noch eine Rentenauskunft zur Hand haben, können Sie bei jeder gesetzlichen Krankenkasse Ihre Sozialversicherungsnummer erfragen, auch wenn Sie dort nicht versichert sind. Alternativ wenden Sie sich an die Deutsche Rentenversicherung: telefonisch unter 0800 1000 4800 (kostenfrei aus dem dt. Festnetz) oder unter www.deutsche-rentenversicherung.de.
      Falls Sie privat krankenversichert sind: Private Krankenversicherungen haben die Sozialversicherungsnummer nicht hinterlegt. Bitte erfragen Sie Ihre Sozialversicherungsnummer in diesem Fall bei einer gesetzlichen Krankenkasse von der Deutschen Rentenversicherung.
  • Wie wird die SSR-Nummer für Personen erstellt, die keine Sozialversicherungsnummer haben?

    • Für ausländische Beschäftigte ohne deutsche Sozialversicherungsnummer kann die SSR-Nummer auf Basis einer anderen geeigneten, außerhalb Deutschlands vergebenen Identifikationsnummer generiert werden. Diese Nummer muss einen eindeutigen, über die gesamte Berufslebenszeit unveränderlichen Bezug zur überwachten Person besitzen und für den Beschäftigten oder Arbeitgeber verfügbar sein.
      Außerhalb Deutschlands wird zur Identifikation des Beschäftigten im Bereich der Strahlenschutzüberwachung im Wesentlichen die National Identification Number oder die Sozialversicherungsnummer verwendet. Diese sind bei der Beantragung der SSR-Nummer zugelassen und entsprechend zu verwenden.
Bitte geben Sie uns hier Ihre ausländische ID-Nummer

Weitere benötigte Angaben

Hinweis: Die letzte Strahlenschutzuntersuchung darf nicht älter als 12 Monate sein.

UPLOAD: Falls die aktuell gültige ärztliche Bescheinigung noch nicht beim Strahlenschutz liegt, so haben Sie hier die Möglichkeit, die Bescheinigung als pdf hochzuladen:

Hinweis: Die letzte Unterweisung darf nicht älter als 12 Monate sein.

UPLOAD: Falls das unterschriebene Strahlenschutz-Unterweisungszertifikat noch nicht beim Strahlenschutz vorliegt, haben Sie hier die Möglichkeit, das Zertifikat als pdf hochzuladen:

UPLOAD: Dies gilt auch für das Zertifikat der Online-Sicherheitsunterweisung. Falls es noch nicht beim Strahlenschutz vorliegt, so kann es hier hochgeladen werden:

UPLOAD: Falls Sie einen AEB-Bereich (AEB= Abgeschlossene elektrische Betreibsstätte) betreten müssen, brauchen Sie auch eine gültige AEB-Unterweisung. Hier haben Sie die Möglichkeit, das AEB-Unterweisungs-Zertifikat hochzuladen.

Weitere Daten

Hinweis: Bitte erlauben Sie mindestens 5 Werktage für die Bereitstellung des Dosimeters.

UPLOAD: Falls Sie eine Dosisbescheinigung haben, so können Sie diese hier hochladen.

Falls Sie das Dosimeter länger als 1 Monat brauchen, so erhalten Sie eine Deponierungsmöglichkeit in eine der 26 Dosimeterboxen. Bitte geben Sie an, in welcher Dosimeterbox ihr Dosimeter eingeordnet werden soll. Eine Liste der Standorte finden Sie unterhalb des Buttons Formular abschicken.

In Ihrem Strahlenpass steht, ob Sie in Kategorie A oder Kategorie B eingeteilt sind. Haben Sie keinen Strahlenpass, so fragen Sie bitte Ihren zuständigen Strahlenschutzbeauftragten.

Standorte der Dosimeter-Boxen

Liste mit Standortangaben der Personendosimeter-Kästen

Das Personendosimeter wird in einem der 25 Dosimeterboxen deponiert. Diese Dosimeterboxen werden auch Plakettenboxen genannt, da Plakette - zumindest in der GSI - ein Synonym für Personendosimeter ist.
Plakettenboxen sind die blauen Kästen mit Schubladen, in denen die Plaketten sich befinden, sofern sie nicht gebraucht werden. Da wir gerne ihre Plakette dort einordnen möchten, wo ihr Büro ist oder auch wo sie im Labor arbeiten, teilen Sie uns bitte mit, in welche Box ihre Plakette eingeordnet werden soll.


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