Positiver Corona-Test?

Status vom 02. Oktober 2023

 

Bei GSI gilt ganz allgemein, dass Sie mit einem positiven Corona-Test (Selbst-, Schnell- oder PCR-Test) das Gelände nicht betreten dürfen.

Status vom 09. Februar 2023

 

Wir empfehlen, dass Kontaktpersonen und Haushaltsangehörige nach Rücksprache mit ihrer Führungskraft, soweit möglich im Home Office arbeiten. Falls die Notwendigkeit besteht den Campus zu betreten, sollen diese Personen 5 Tage ab dem Datum des positiven PCR-Test jeden Tag vor Arbeitsbeginn einen Selbsttest machen.

Status vom 09. Februar 2023

 

Wenn Ihr Corona-Test positiv ist, so melden Sie dies bitte Ihrer Führungskraft. Um die Kontaktnachverfolgung zu starten, melden Sie dieser bitte auch mit wem Sie in den letzten 5 Tagen Kontakt hatten. Als Kontakt gilt:

  • der Mindestabstand von 1,5m für mehr als 10min ohne adäquaten Schutz (adäquater Schutz = Fall und Kontaktperson tragen durchgehend und korrekt Mund-Nasen-Schutz oder FFP2-Maske) wurde unterschritten oder
  • ein Gespräch (Face-to-face-Kontakt, <1,5 m, unabhängig von der Gesprächsdauer) ohne adäquaten Schutz (adäquater Schutz = Fall und Kontaktperson tragen durchgehend und korrekt Mund-Nasen-Schutz oder FFP2-Maske) oder ein direkter Kontakt (mit respiratorischem Sekret) fand statt oder
  • ein gleichzeitiger Aufenthalt im selben Raum mit wahrscheinlich hoher Konzentration infektiöser Aerosole unabhängig vom Abstand für mehr als 10 Minuten, auch wenn durchgehend und korrekt Mund-Nasen-Schutz oder FFP2-Maske getragen wurde, fand statt.

Bitte lassen Sie einen positiven Selbsttest durch einen weiteren Corona-Test (Selbsttest von einem anderen Hersteller, Schnell- oder PCR-Test) bestätigen.

Wenn Ihr 2. Selbsttest, ein Schnell- oder PCR-Test positiv ist, so teilen Sie dies bitte Ihrer Führungskraft und der Task Force Health mit. Die Task Force Health benötigt folgende Angaben:

  • Datum des 1. positiven Corona-Test und welche Art von Test (Selbst-, Schnell- oder PCR-Test),
  • Wenn positiver Selbsttest, ob dieser durch einen 2. Selbsttest, Schnell- oder PCR-Test bestätigt wurde,
  • Kontaktnachverfolgung abgeschlossen oder nicht abgeschlossen.

Status vom 09. Februar 2023

 

Wenn Ihnen ein*e Mitarbeiter*in mitteilt, dass diese einen positiven Corona-Test hat, so beginnen Sie bitte mit der Kontaktnachverfolgung. Das heißt, Ihr*e Mitarbeiter*in soll Ihnen mitteilen mit wem er*sie in den letzt 5 Tagen Kontakt hatte. Als Kontakt gilt:

  • der Mindestabstand von 1,5m für mehr als 10min ohne adäquaten Schutz (adäquater Schutz = Fall und Kontaktperson tragen durchgehend und korrekt Mund-Nasen-Schutz oder FFP2-Maske) wurde unterschritten oder
  • ein Gespräch (Face-to-face-Kontakt, <1,5 m, unabhängig von der Gesprächsdauer) ohne adäquaten Schutz (adäquater Schutz = Fall und Kontaktperson tragen durchgehend und korrekt Mund-Nasen-Schutz oder FFP2-Maske) oder ein direkter Kontakt (mit respiratorischem Sekret) fand statt oder
  • ein gleichzeitiger Aufenthalt im selben Raum mit wahrscheinlich hoher Konzentration infektiöser Aerosole unabhängig vom Abstand für mehr als 10 Minuten, auch wenn durchgehend und korrekt Mund-Nasen-Schutz oder FFP2-Maske getragen wurde, fand statt.

Bitte benachrichtigen Sie die Kontaktpersonen, falls dies nicht schon geschehen ist. Die Kontaktpersonen sollen sich ab der Meldung 5 Tage (jeden Tag) mittels Selbsttest vor Arbeitsbeginn testen.

Selbsttest stehen in ausreichender Menge zur Verfügung. Kontaktieren Sie bitte die genannten Ansprechpersonen.


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