Corona-Bestimmungen bei GSI und FAIR
Status vom 12. März 2024
Abstand halten: Ein ausreichender Abstand zu anderen Personen schützt wirksam vor Tröpfcheninfektionen, die bei vielen Atemwegsinfektionen vorkommen.
Hygiene beachten: Unabhängig von der Erkrankung gilt: Nicht krank zur Arbeit gehen! Ebenso sind die bewährten Hygieneregeln für richtiges Husten und Niesen in die Armbeuge zu befolgen. Regelmäßiges gründliches Händewaschen schützt zusätzlich vor dem Eindringen von Krankheitserregern in die Mund- und Nasenschleimhäute.
Atemschutz - Masken schützen vor Ansteckung: Um bei Unterschreitung des Mindestabstands von 1,50 m sowie bei Aufenthalt in Innenräumen die Ansteckung anderer Personen zu vermeiden, sollten Personen, die typische Erkältungssymptome wie Husten oder Schnupfen aufweisen, medizinische Gesichtsmasken oder Atemschutzmasken tragen.
Lüften - regelmäßig und gründlich: Fachgerechtes Lüften in regelmäßigen Abständen trägt dazu bei, in Innenräumen die Übertragung von Krankheitserregern durch Aerosole zu verringern. Soweit die Lüftung nicht über eine raumlufttechnische Anlage (RLT) erfolgt, ist regelmäßiges kurzzeitiges Stoßlüften bei weit geöffneten Fenstern besonders zu empfehlen. Stoßlüften ist zudem energiesparend: Im Winter reichen schon wenige Minuten Stoßlüften für einen vollständigen Luftwechsel aus, ohne dabei den Raum auszukühlen.
(Quelle: BMAS - Zugriff 09. Feburar 2023)
Status vom 12. März 2024
Es werden weiterhin Selbsttests (C24 oben) und Masken (Lager) zur Verfügung gestellt (siehe auch Ansprechpersonen).