Corona-Bestimmungen bei GSI und FAIR

Status vom 09. Februar 2023

 

Abstand halten: Ein ausreichender Abstand zu anderen Personen schützt wirksam vor Tröpfcheninfektionen, die bei vielen Atemwegsinfektionen vorkommen.

Hygiene beachten: Unabhängig von der Erkrankung gilt: Nicht krank zur Arbeit gehen! Ebenso sind die bewährten Hygieneregeln für richtiges Husten und Niesen in die Armbeuge zu befolgen. Regelmäßiges gründliches Händewaschen schützt zusätzlich vor dem Eindringen von Krankheitserregern in die Mund- und Nasenschleimhäute.

Atemschutz - Masken schützen vor Ansteckung: Um bei Unterschreitung des Mindestabstands von 1,50 m sowie bei Aufenthalt in Innenräumen die Ansteckung anderer Personen zu vermeiden, sollten Personen, die typische Erkältungssymptome wie Husten oder Schnupfen aufweisen, medizinische Gesichtsmasken oder Atemschutzmasken tragen.

Lüften - regelmäßig und gründlich: Fachgerechtes Lüften in regelmäßigen Abständen trägt dazu bei, in Innenräumen die Übertragung von Krankheitserregern durch Aerosole zu verringern. Soweit die Lüftung nicht über eine raumlufttechnische Anlage (RLT) erfolgt, ist regelmäßiges kurzzeitiges Stoßlüften bei weit geöffneten Fenstern besonders zu empfehlen. Stoßlüften ist zudem energiesparend: Im Winter reichen schon wenige Minuten Stoßlüften für einen vollständigen Luftwechsel aus, ohne dabei den Raum auszukühlen.

 

(Quelle: BMAS - Zugriff 09. Feburar 2023)

Status vom 09. Februar 2023

 

Es werden weiterhin Selbsttests (C24 oben) und Masken (Lager) zur Verfügung gestellt (siehe auch Ansprechpersonen).

Status vom 09. Februar 2023

 

Es besteht keine generelle Maskenpflicht mehr.

Bei der Betriebsärztin und bei der Blutabnahme ist weiterhin gemäß Infektionsschutzgesetz eine Maske zu tragen.

Status vom 09. Februar 2023

 

Es bestehen keine Corona-bedingten Belegungsgrenzen mehr für Büros. Dennoch gelten die Regelungen der Arbeitsstättenrichtline (ASR) A1.2 für Bürogröße und davon abhängiger max. Belegungszahl für Büros.

Es gilt laut Arbeitsstättenrichtlinie, unabhängig von der Corona Situation, dass der*die erste*r Mitarbeitende eine Grundfläche von mindestens 8 m2 benötigt. Weitere Mitarbeiter*innen benötigen mindestens 6m2 zusätzlich. Es gelten weiterhin die Regeln der ASR in Bezug auf Bewegungs- und Verkehrsflächen bzw. -Breiten.

Status vom 09. Februar

 

Es bestehen keine Corona-Bedingten Belegungsgrenzen mehr für Seminar-Räume und Hörsäle.

Status vom 09. Februrar 2023

 

Die Arbeitgeber*innen haben nicht mehr die Pflicht Home-Office anzubieten.

Die Vorgesetzten regeln jedoch weiterhin die Präsenz der Mitarbeitenden in ihren Organisationseinheiten selbst. Es wird den Vorgesetzten empfohlen, bis zu 3 Tagen Home-Office pro Woche zu genehmigen.

Diese Regelung bleibt bis zum 28. Februar 2023 bestehen.

Status vom 09. Februar 2023

 

Es bestehen keine Corona-bedingten Einschränkungen mehr für Dienstreisen.


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