GSI/FAIR Innovationsfonds

 

Der GSI Innovationsfonds ist ein internes Förderinstrument von GSI und FAIR für Technologietransfer-Projekte. Ziel ist die produktorientierte Validierung und Weiterentwicklung von marktrelevantem technologischen Potenzial aus Forschung und Entwicklung bei GSI und FAIR - bestenfalls gemeinsam mit einem Industriepartner.

Mitarbeitende von GSI/FAIR können Mittel aus dem Fonds beantragen, um diese für beispielsweise Weiterentwicklungen der Produktidee in Prototypen, Machbarkeitsstudien oder auch Eigenanteil-Finanzierung für öffentliche Förderprogramme mit dem Ziel einer Technologie-Validierung einzusetzen. Sofern ein Industriepartner in dem Projekt beteiligt ist, trägt dieser die bei ihm anfallenden Kosten selbst.

 

 

RÜCKFLUSSKONZEPT:

Der Innovationsfonds ist ein „Seed“-Fonds, der durch finanzielle Rückflüsse aus Lizenzerlösen, Auftragsforschungen, Verkäufen und Dienstleistungen nachhaltig finanziert wird. Dieses Rückflusskonzept ist die Grundlage des Innovationsfonds-Prinzips: innovative Vorhaben erhalten Förderungen mit dem Ziel, Rückflüsse für die Wissenschaftler, die Institute und den Innovationsfonds zu generieren. Ein Anteil von diesen werden wiederum eingesetzt, um neue Vorhaben über den Innovationsfonds zu fördern. 

 

 

 

 

Allgemein ergeben sich folgende Möglichkeiten Mittel aus dem Innovationsfonds einzusetzen:

1. Vorprojekte

Oft sind Ideen zu technischen Lösungen oder Verfahren und Forschungsergebnisse nicht weit genug entwickelt oder verifiziert, um Kooperationspartner aus Forschung & Entwicklung oder der Industrie für eine gemeinsame Weiterentwicklung oder gar Vermarktung zu gewinnen. Auch der Zugang zu öffentlichen Fördermitteln im Bereich Validierung erfordert meist einen gewissen technologischen Reifegrad, welcher über den gängigen Labor- oder Forschungsstandard hinausgeht. Bei diesen Projekten handelt es sich um sogenannte „Technologietransfer-Vorprojekte“, in denen es in einem ersten Schritt primär darum geht, den Technologiereifegrad und somit die Marktrelevanz des entsprechenden Vorhabens zu erhöhen. Beispiele hierfür sind Machbarkeitsstudien oder der Bau eines Prototyps. Die hierfür benötigten Finanzmittel können (ggf. anteilig) aus dem hauseigenen Innovationsfonds beantragt werden. Dies ermöglicht die Entwicklung von konkreten Verwertungsstrategien gemeinsam mit der Stabstelle Technologietransfer oder sogar schon den Start von Verwertungsinitiativen. Im Fall einer erfolgreichen Vermarktung erfolgen wiederum Rückflüsse an GSI/FAIR, welche zwischen den Erfindern oder Know-how-Trägern, der Fachabteilung und dem Innovationsfonds aufgeteilt werden.

2. Technologietransfer Projekte

Forschungsergebnisse sowie technische Lösungen bei GSI und FAIR sind in der Regel nicht marktfähig und benötigen für Weiterentwicklungen der Technologie, des Verfahrens und/oder Software zu einem Produkt weitere Finanzmittel. Diese Weiterentwicklung erfolgt in sogenannten Technologietransfer-Projekten, welche im Idealfall gemeinsam mit einem Industriepartner durchgeführt werden. Der hier entstehende interne Finanzierungsbedarf wird abhängig von dem Projektrahmen über öffentliche Validierungsförderung oder über Mittel des hauseigenen Innovationsfonds gedeckt. GSI/FAIR und der Industriepartner entwickeln dann gemeinsam die Forschungsergebnisse oder technischen Lösungen zu marktreifen Produkten oder Verfahren weiter. Anschließend wird das Produkt vom Industriepartner vermarktet. Im Fall einer erfolgreichen Vermarktung erfolgen wiederum Rückflüsse an GSI/FAIR, welche zwischen den Erfindern oder Know-how-Trägern, der Fachabteilung und dem Innovationsfonds aufgeteilt werden.

3. Service Projekte

Es gibt zahlreiche Kompetenzen bei GSI/FAIR im Bereich Service/Dienstleistungen und Auftragsforschung. Um diese Angebote für Externe in Zusammenarbeit mit der Stabstelle Technologietransfer weiter zu professionalisieren, sind oft Maßnahmen zur Überführung der Service-Idee in ein tragfähiges Konzept, Identifikation der Kundschaft, Definition des Angebots, Marketingmaßnahmen etc. erforderlich. Die hierfür benötigten Finanzmittel können (ggf. anteilig) aus dem hauseigenen Innovationsfonds beantragt werden. Im Fall einer erfolgreichen Vermarktung erfolgen wiederum Rückflüsse an GSI/FAIR, welche zwischen Know-how-Trägern, der Fachabteilung und dem Innovationsfonds aufgeteilt werden.

4. Gründungs Projekte

In manchen Fällen entsteht als Ergebnis jahrelanger Forschungsarbeit eine Geschäftsidee und die Studierenden oder Wissenschaftler*innen sind neugierig zu testen, ob das (Aus-) Gründen eine Option für sie ist. Eine Überführung von innovativen Ideen und Ergebnissen in ein Geschäftsmodell erfordert natürlich gewisse Beratungsleistungen und Unterstützungen zur Entwicklung eines fundierten Business Plans. Die Finanzierung solcher Leistungen können aus dem hauseigenen Innovationsfonds (ggf. anteilig) erfolgen. Die Stabstelle Technologietransfer berät und begleitet GSI/FAIR-Mitarbeitenden bei der Durchführung von solchen Gründungs-Projekten.


Ablauf

  • Anträge zur Förderung von Transferprojekten sind an TTR zu richten.
  • Antragstellungen erfolgen in einem 2-stufigen Verfahren und sind fortlaufend im Jahr möglich.

1. Stufe „Projektidee“: 

  • Einreichung einer formlosen Projektskizze (Anlage I Ideenskizze) bei TTR.
  • Formlose Vorstellung der Projektidee im Innovationsboard durch Vorhabenverantwortliche.
  • Innovationsboard prüft die Förderwürdigkeit der Idee und spricht eine Empfehlung für die Antragstellung aus.

 

2. Stufe „Antrag auf Förderung“:

  • TTR erarbeitet gemeinsam mit den Vorhabenverantwortlichen einen Projekt- und Finanzierungsplan inkl. Abschätzung von Anwendungsmöglichkeiten und Marktpotential und unterstützt bei der Suche von Partnern in der Industrie oder Forschung & Entwicklung unter Verwendung folgender Vorlage: Anlage II Antragsunterlagen
  • Bei Antragstellung ist die Einbindung des direkten Vorgesetzten der Antragstellenden und ggf. der Bereichsleitung insbesondere bei Kompensation der Arbeitszeit oder Freistellung erforderlich.
  • Der Projektantrag wird durch die Vorhabenverantwortlichen vollumfänglich dem GSI Innovationsboard als Expertengremium vorgestellt.
  • Das Innovationsboard spricht abschließend eine Empfehlung zur Nicht-/Finanzierung der einzelnen Vorhaben und deren finanziellen Umfang an die Geschäftsführung aus.

 

  • Sitzungen des Innovationsboards finden mehrmals pro Jahr (mindestens 3 x pro Jahr) statt. Anträge können jedezeit eingereicht werden.
  • Durchführung der Projekte liegen bei den Ideengebern/Vorhabenverantwortlichen und werden von TTR flankiert.
  • Ein unterjähriges Projekt-Reporting erfolgt im Innovationsboard und jährliches Reporting des Projektfortschritts an die Geschäftsführung.

FAQ´S

Was ist der GSI/FAIR Innovationsfonds?

Der GSI/FAIR-Innovationsfonds ist ein wesentliches Instrument für die Unterstützung des Technologietransfers und Etablierung effektiver Transferstrukturen bei GSI und FAIR. Der Innovationsfonds wird insbesondere zur Finanzierung der produktorientierten Validierung und Weiterentwicklung von marktrelevantem technologischen Potenzial aus Forschung und Entwicklung bei GSI und FAIR genutzt. Hauptziel des GSI/FAIR Innovationsfonds als internes Förderinstrument ist die Verbesserung von Finanzierungsmöglichkeiten für Technologietransferprojekte bei GSI/FAIR und die Schaffung einer Ressource für Transferprojekte. Als Nebenziel wird aus der Etablierung des zentreneigenen Innovationsfonds auch ein positiver Effekt für die weitere Stärkung der Innovationskultur am Zentrum erwartet.

 

Mit dem GSI/FAIR-Innovationsfonds soll sichergestellt werden, dass alle als potenzialträchtig erachteten Transferideen des Zentrums bedarfsorientiert in einen Zustand überführt werden, in dem eine direkte Verwertung oder eine Anschlussfinanzierung der Weiterentwicklung/Validierung mit externen Mitteln ermöglicht wird. Die gegenwärtigen Transferpotenziale von GSI/FAIR sollen so besser ausgeschöpft und langfristig ausgeweitet werden. Zudem sollen so auch Eigenmittel für eine verbesserte Zusammenarbeit mit der Wirtschaft in gemeinsamen FuE-Projekten und strategischen Partnerschaften bereitgestellt oder auch Ausgründungen zielgerichteter vorbereitet werden.

Wie wird der GSI/FAIR Innovationsfonds finanziert?

Der Innovationsfonds ist ein Seed-Fonds, der durch finanzielle Rückflüsse aus Lizenzerlösen, Auftragsforschungen, Verkäufen und Dienstleistungen nachhaltig finanziert wird. Zusätzlich erhält der Innovationsfonds über das Helmholtz-Förderprojekt "HGF Innovationsfonds" bis einschließlich 2025 weitere finanzielle Mittel.

Das Rückflusskonzept ist die Grundlage des Innovationsfonds-Prinzips: innovative Vorhaben erhalten Förderungen mit dem Ziel, Rückflüsse für die Wissenschaftler, die Institute und den Innovationsfonds zu generieren. Ein Anteil von diesen wird wiederum eingesetzt, um neue Vorhaben über den Innovationsfonds zu fördern.

Werden in einem Jahr weniger Mittel verbraucht als neu zugeführt wurden, stehen im Folgejahr entsprechend  Mehrausgaben zur Verfügung.

Wer ist bei GSI/FAIR für den Innovationsfonds verantwortlich?

Für das Management des GSI/FAIR-Innovationsfonds (Fondsmanager) ist die Leitung von TTR verantwortlich. Diese kann das operative Management an andere Personen delegieren. Das Management beinhaltet notwendige Abstimmungen mit der Geschäftsführung und den Fachabteilungen von GSI und FAIR, die Formulierung der Förderregularien, Durchführung von Öffentlichkeitsmaßnahmen, die Organisation der Auswahl zu fördernder Einzelmaßnahmen, das Treffen von Vereinbarungen mit den für die Einzelmaßnahmen verantwortlichen Personen sowie das Controlling und Reporting.

Was genau kann mit den Mitteln finanziert werden – was sind die Förderkonditionen?

Der GSI/FAIR-Innovationsfonds ist durch folgende Förderkonditionen gekennzeichnet:

  • Beantragung und Bewilligung mehrmals pro Jahr möglich.
  • Offener Verwertungsweg: keine Vorgaben bzgl. angestrebter Verwertungsstrategien sondern flexible Gestaltung entsprechend der Natur des jeweiligen Projekts (Ausgründung, Lizenz, Dienstleistungen).
  • Keine Vorgaben bzgl. der Entwicklungsphase, in der sich das Projekt befindet.
  • Keine Beschränkung in der Verwendung der investierten Mittel, jedoch Einhaltung der regulären Anforderungen an Zuwendungen (Sparsamkeit, Notwendigkeit etc.) und der Vergabevorschriften.
  • Keine Vorgabe von Mindest- oder Maximallaufzeiten für Projekte, im Regelfall sollte die Dauer der Förderung einzelner Vorhaben 3 Jahre nicht überschreiten.
  • Keine Limitierung der zugewendeten Kosten aber Notwendigkeit der Begründung und Belegung aller aufgeführten Kosten; Detaillierungsgrad der Kostenbegründung kann an jeweilige erforderliche Mittelanforderung angepasst werden.
  • Möglichkeit des Aufbringens von Eigenanteilen bei Drittmittelprojekten im Transfer-Kontext.
  • Keine Vorgaben bei der Ausgestaltung der Einbindung von Partnern, insbesondere hinsichtlich der Einbeziehung anwendungsnaher Entwicklungskompetenzen (Fraunhofer, FHs) und marktorientierter Berater, Wirtschaftsmentoren etc. – bis hin zu 100%iger exter- nen Bearbeitung.
  • Sofern ein externer Partner in dem Projekt beteiligt ist, trägt dieser die bei ihm anfallenden Kosten selbst.
  • Klare Formulierung von Meilensteinen, Formulierung von potentiellen Projektabbruchkriterien an kritischen Meilensteinen zur Steigerung der Effizienz des Mitteleinsatzes.
  • Finanzielle Teilhabe von GSI/FAIR am kommerziellen Erfolg der Ergebnisse der geförderten Transferprojekte.

Die Transferprojekte sollen, soweit im Einzelfall möglich (Passfähigkeit, Fristen etc.), nicht aus- schließlich durch Mittel des GSI/FAIR-Innovationsfonds finanziert werden. Es sollen weitere externe Förderprogramme genutzt werden (z.B. VIP+, ZIM, AiF, WIPANO, LOEWE, EXIST). Hierfür kann der GSI/FAIR-Innovationsfonds dann die Finanzierung der erforderlichen Eigenmittelanteile ermöglichen. So kann trotz einer Begrenzung der GSI/FAIR Innovationsfonds zur Finanzierung einer Vielzahl von potenzialträchtigen Transferprojekte beitragen. Wenn andere Drittmittelquellen nicht zur Verfügung stehen, kommt der GSI/FAIR Innovationsfonds zum Einsatz.

Wie kann ich Mittel beantragen?

Anträge zur Förderung von Transferprojekten sind an TTR zu richten. Antragstellungen sind fortlaufend im Jahr möglich unter Verwendung einer formlosen Ideen-Skizze (Formular 1).

TTR erarbeitet gemeinsam mit den Ideengebern/Vorhabenverantwortlichen einen Projekt- und Finanzierungsplan inkl. Abschätzung von Anwendungsmöglichkeiten und Marktpotential und unterstützt bei der Suche von Partnern in der Industrie oder Forschung & Entwicklung.

Förderwürdige Themen werden von den Ideengebern/Vorhabenverantwortlichen vollumfänglich dem Innovationsboard von GSI und FAIR vorgestellt.

Wer entscheidet über die Förderung?

Die Entscheidung über die Bewilligung einer Finanzierung von Einzelmaßnahmen im Rahmen der beantragten Transferprojekten aus dem GSI/FAIR Innovationsfonds wird nach Präsentation des Projekts der jeweiligen Vorhabensverantwortlichen und unter Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen, welche mit Unterstützung von TTR ausgearbeitet wurden, in einer Sitzung des Innovationsboards von GSI /FAIR getroffen und von TTR entsprechend dokumentiert.

  • Finanzierungs- bzw. Kofinanzierungsbetrag aus GSI/FAIR-Innovationsfonds > 50 T€:

Die Geschäftsführung von GSI und FAIR entscheidet möglichst innerhalb drei Wochen nach Vorliegen der vollständigen Antragsunterlagen und auf Basis der Empfehlung des GSI/FAIR Innovationsboards über Nicht-/Finanzierung der einzelnen Vorhaben und deren finanziellen Umfang.

  • Finanzierungs- bzw. Kofinanzierungsbetrag aus GSI/FAIR-Innovationsfonds < 50 T€:

Das Innovationsboard von GSI und FAIR entscheidet per Mehrheitsbeschluss (gemäß Satzung) möglichst innerhalb von drei Wochen nach Vorliegen der vollständigen Antragsunterlagen.


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