Korruptionsprävention

Für GSI GmbH und FAIR GmbH ist die Richtlinie des Bundesministeriums des Inneren (BMI) zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung anzuwenden, denn beide GmbHs sind Zuwendungsempfänger des Bundes.

 

Damit Sie leichter nachlesen können, was Sie daher in Ihrem Arbeitsalltag berücksichtigen müssen, gehen Sie zur schnellen Orientierung bitte in das Dokument „Schulungsunterlagen“. Für Vertiefungen steht Ihnen das Dokument „Verhaltenskodex“ zur Verfügung.

Korruptionspräventionsbeauftragte GSI GmbH und FAIR GmbH

Karin Scheller
Telefon: +49-6159-71-1986
Mobil: +49-174-328-1331
E-Mail: k.scheller(at)gsi.de, karin.scheller(at)fair-center.eu

Die Hinweisgeberbriefkästen werden ab Mitte 2023 durch das neue Hinweisgebersystem ersetzt. Anleitungen zur Anwendung finden Sie mit u.g. Texten und PDF-Leitfäden jeweils in deutscher und englischer Sprache.

GSI und FAIR GmbH bekennen sich ohne Einschränkung zur Einhaltung von Recht und Gesetz. Rechtskonformes Handeln ist für uns eine Selbstverständlichkeit.

 

Deswegen ist es uns wichtig, dass wir von potenziellen Rechtsverstößen, die aus unserem Unternehmen heraus erfolgen könnten, zeitnah erfahren und darauf reagieren können. Sie als Beschäftigte würden einen solchen Verstoß vielleicht als erste bemerken. Deswegen bitten wir Sie darum, uns in einem solchen Fall zu informieren.

 

Es ist ebenfalls Teil unseres Selbstverständnisses, dass Beschäftigte, die uns auf einen solchen Missstand hinweisen, seinerseits keinerlei Repressalien erfahren, unabhängig davon, welcher Natur der Rechtsverstoß ist, auf den er oder sie uns aufmerksam macht. Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), das die sog. EU-Whistleblower-Richtlinie in deutsches Recht überträgt, ist ein solcher Schutz mittlerweile auch gesetzlich verankert.

 

Um Ihnen als Beschäftigten dafür bestmögliche Voraussetzungen zu schaffen, haben wir die Rechtsanwaltsgesellschaft Rödl & Partner damit beauftragt, solche Hinweise als Vertrauensanwalt entgegenzunehmen und zu bearbeiten. Rödl & Partner wird damit auch als ausgelagerte interne Meldestelle im Sinne von § 12 HinSchG für uns tätig.

Für die Abgabe eines Hinweises steht die neutrale Plattform https://hinweisegsiundfair.roedl-whistleclue.de/frontpagebereit. Sie wird durch Rödl & Partner auf Basis der IT-Lösung IntegrityLine betrieben. Dies ist ein führender Anbieter datenschutzkonformer und hoch vertraulicher Hinweisgebertechnologien. Damit befindet sich die Hinweisgeberplattform außerhalb unserer eigenen IT-Infrastruktur. 
 

Seit dem 3. Juli können Hinweise bei GSI und FAIR via WhistleClue geben werden.
 

Sofern Sie einen Hinweis abgeben wollen, steht Ihnen dafür auf der Plattform ein Formular zur Verfügung. Dort können Sie im Bedarfsfall auch Dateien hochladen und Sprachnachrichten hinterlassen. Sie erhalten bei der Abgabe des Hinweises automatisch eine Fall-ID und müssen sich ein Passwort setzen. Mit dieser Fall-ID und diesem Passwort können Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt wieder einloggen, unsere Rückmeldungen an Sie einsehen und ggf. auch eine Rückfrage beantworten, die wir vielleicht noch haben.

 

Sie haben mit Hinblick auf die Anonymität einer Hinweisabgabe drei Optionen:

  1. Sie legen Ihre Identität offen. Wir sichern Ihnen selbstverständlich die vertrauliche Behandlung Ihres Hinweises im gesamten Prozess zu.
  2. Sie legen Ihre Identität gegenüber Rödl & Partner offen, verpflichten Rödl & Partner aber, dass Rödl & Partner Ihre Identität uns gegenüber verschweigt. Rödl & Partner ist in dem Fall uns gegenüber an Ihre Vorgabe gebunden und wird diese selbstverständlich respektieren.
  3. Sie wählen die vollständige Anonymität. Dann kann weder Rödl & Partner noch irgendjemand sonst Sie identifizieren. Auch in diesen Fällen können wir Ihnen mit Hilfe des sicheren Postfachs Rückfragen und Informationen zum aktuellen Stand der Bearbeitung Ihres Hinweises zukommen lassen.

Die entsprechenden Ankreuzfelder finden Sie im Hinweisformular.

 

Wir weisen im Zusammenhang mit der Frage der Vertraulichkeit der Vollständigkeit halber darauf hin, dass es in Ausnahmefällen aufgrund einer behördlichen oder gerichtlichen Anordnung oder aufgrund zwingenden Rechts zu einer Verpflichtung für uns kommen kann, Informationen gegenüber Ermittlungsbehörden offenzulegen.

Alle Meldungen sind streng vertraulich. Weitere Informationen dazu finden Sie in der auf dem Portal hinterlegten Datenschutzerklärung.

Das Hinweisgebersystem darf nicht für falsche Anschuldigungen verwendet werden. Die Meldung wissentlich falscher Informationen ist verboten. Üble Nachrede zum Beispiel ist, gemäß § 186 StGB Strafgesetzbuch, ebenfalls strafbar.

 


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