Zutrittsregelung zum FAIR/GSI-Campus
Die folgenden Informationen regeln den allgemeinen Zugang zum GSI/FAIR-Campus.
Führungen GSI/FAIR
Gäste WelcomeOffice
GSI und FAIR Mitarbeitende
Informationen für GSI und FAIR Mitarbeitende finden Sie hier:
Fremdfirmenmitarbeitende (FFMV)
Der Zugang von Fremdfirmenmitarbeitenden mit Zugangskarte auf den Campus ist nur möglich, wenn der Fremdfirmenmitarbeitende von der Fachabteilung in der FFMV angelegt und der Datensatz vom Einkauf freigegeben wurde. Hierfür wird die Bestellnummer benötigt.
Externe BesucherInnen
- Empfangszeiten:
Werktags von Montag bis Freitag ist der KBW-Empfang von 07:00 bis 17:00 Uhr für BesucherInnen und Gäste geöffnet.
Außerhalb dieser Zeiten erfolgt der Zutritt über die Pforte der GSI. - Anmeldung:
Alle BesucherInnen müssen zuvor durch GSI/FAIR-Mitarbeitende eingeladen worden sein.
Die Anmeldung erfolgt während der regulären Zeiten direkt am KBW-Empfang. - Tagesausweis:
Nach Anmeldung erhalten BesucherInnen am Empfang einen Tagesausweis, der zum Zugang zum Gelände berechtigt. - Zutrittszeiten mit Tagesausweis:
Mit einem Tagesausweis ist der Zutritt zum Gelände werktags möglich –
entweder über den KBW-Empfang (07:00–17:00 Uhr) oder außerhalb dieser Zeiten über die Pforte der GSI (bis 20:00 Uhr). - Benachrichtigung der Ansprechperson:
Bei Anmeldung (am Empfang oder an der Pforte) wird die zuständige GSI/FAIR-Ansprechperson telefonisch informiert.
Erst nach deren Zustimmung wird der Zutritt gewährt. - Begleitungspflicht:
Ortsunkundige oder nicht eingewiesene BesucherInnen dürfen das Gelände nur in Begleitung von GSI/FAIR-Mitarbeitenden betreten. - Eigenständiger Zugang:
Ortskundige und eingewiesene BesucherInnen dürfen nach Zustimmung der GSI/FAIR-Ansprechperson eigenständig zum Zielort gehen. - Pforte – nur für Lieferanten und Fremdfirmen:
Die frühere Pforte ist heute ausschließlich für Lieferanten, Dienstleister und Fremdfirmen zuständig sowie für die Zutrittskontrolle außerhalb der regulären Empfangszeiten. - Besichtigungen:
Informationen zum Zutritt im Rahmen einer organisierten Besichtigung finden Sie unter:
GSI Besichtigung
Externe Besucher*innen bei Veranstaltungen
- Wenn eine vollständige Liste mit Teilnehmenden an Konferenzen, Veranstaltungen, Tagungen und Besprechungen (ausgenommen „Wissenschaft für Alle“) bei dem Werkschutz vorliegt, gelten diese als angemeldet, das Anmeldeprozedere bleibt gleich.
Lieferanten, Speditionen und Entsorgungsunternehmen
- Alle Lieferanten, Speditionen und Entsorgungsunternehmen müssen sich generell an der Pforte anmelden, dort erhalten sie bei Anmeldung einen Tagesausweis.
- Ortskundige und eingewiesen Lieferanten, Speditionen und Entsorgungsunternehmen, dürfen sich mit Erlaubnis der FAIR/GSI-Ansprechperson zum Zielort begeben.
- Ortsunkundige und nicht eingewiesene Lieferanten, Speditionen und Entsorgungsunternehmen müssen von den FAIR/GSI-Ansprechpersonen abgeholt werden.
Außerhalb der o.g. Zeiten
- Außerhalb der o. g. Zeiten (= montags bis freitags zwischen 20:00 und 7:00 Uhr) sowie an Wochenenden und Feiertagen darf das Gelände von externen Besucher*innen,Fremdfirmen, Lieferanten, Speditionen und Entsorgungsunternehmen mit Tagesausweis nur nach einer schriftlichen Anmeldung per Mail an den Werkschutz mit Kopie an die Abteilungen Sicherheit (k.vogt(at)gsi.de, f.baumann(at)gsi.de) und Zentrale Dienste (zentrale-dienste(at)gsi.de) betreten werden, die externen Gäste müssen von GSI/FAIR-Mitarbeitenden angemeldet und begleitet werden.
- Die Anmeldung sollte in der Regel mindesten 2 Tage vorher erfolgen. Es ist keine Rückantwort erforderlich. Wichtig ist, dass Besucher*innen mit Personalausweisnummer registriert sind.
- Die Anmeldung muss folgende Informationen enthalten:
- Anzahl Besucher*innen und Namensliste
- Datum des Aufenthalts
- Uhrzeit des Aufenthalts
- Aufzählung der Räume, Hallen und Wege, die besichtigt werden sollen
- Hinweis: Diese schriftliche Anmeldung an Feiertagen, Wochenenden und Arbeitstagen von 20.00 bis 7.00 Uhr dient Ihrem Schutz und dem Schutz der Besucher*innen. GSI/FAIR ist außerhalb der regulären Arbeitszeit nicht mit Betriebskrankenschwester und Betriebssanitätern besetzt. Sollte es unterwegs zu einem Wegeunfall kommen, ist der Werkschutz durch die vorangegangene schriftliche Anmeldung sofort informiert, wo ungefähr Sie sich aufhalten.
Gäste und Besucher*innen im Gästehaus
- Für Gäste und Besucher*innen, die sich über das Wochenende im Gästehaus (GSI/FAIR-Gelände) aufhalten, gilt der Punkt "Außerhalb der o.g. Zeiten" nicht, da sie bereits angemeldet sind.
- Es sei denn sie erwarten Besuch, dann gilt für Besucher*innen dieselbe Regelung.