Welche Personen müssen die "Allgemeine Sicherheitsunterweisung" absolvieren?

Alle GSI-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Fremdfirmenmitarbeiter, Gäste und Gastwissenschaftler und auch Praktikanten müssen vor ihrer Tätigkeit bei der GSI die "Allgemeine Sicherheitsunterweisung" absolvieren. Diese Sicherheitsunterweisung muss mindestens alle 12 Monate wiederholt werden.

Welche Personen müssen die "Allgemeine Strahlenschutzunterweisung" absolvieren?

Alle Personen (GSI-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Fremdfirmenmitarbeiter, Gäste und Gastwissenschaftler), die Zugang zu den GSI-Kontrollbereichen benötigen, benötigen die "Allgemeine Strahlenschutzunterweisung". Die "Allgemeine Strahlenschutzunterweisung" muss mindestens alle 12 Monate wiederholt werden. Wichtiger Hinweis: Neben der Strahlenschutzunterweisung brauchen Sie natürlich auch noch ein Personendosimeter/Plakette, um die Kontrollbereiche – irrelevant ob durch eine Personenschleuse gesichert oder nicht – betreten zu dürfen.

Welche Personen müssen die "Allgemeine Laserschutzunterweisung" absolvieren?

Alle GSI-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Fremdfirmenmitarbeiter, Gäste und Gastwissenschaftler, die in Laserschutzbereichen tätig sind. Die "Allgemeine Laserschutzunterweisung" muss mindestens alle 12 Monate wiederholt werden.

Müssen GSI-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nur am Computer arbeiten, auch die "Allgemeine Sicherheitsunterweisung" absolvieren?

Die Sicherheits­unterweisung muss entsprechend des Arbeitsschutzgesetzes und der BG-Vorschrift (§12 ArbSchG und §4 der UVV BGV A1) von allen GSI-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Antritt der Arbeit absolviert und dann alle 12 Monate wiederholt werden.

Wer benutzt den Web Login Zugang?

Alle GSI-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Auszubildende benutzen den Web Login Zugang. Des weiteren benutzen auch Fremdfirmen-Mitarbeiter, Gäste und Gastwissenschaftler, die häufig in der GSI tätig sind, den Web Login Zugang, um die für ihre Tätigkeit benötigten Unterweisungen zu absolvieren.

Wie gelangt man an einen WebLogin Zugang, wenn man noch keinen besitzt?

Unter folgendem Link kann ein WebLogin Account beantragt werden: Antrag/Info WebLogin

Wer benutzt den Gast-Zugang?

Gäste und Gastwissenschaftler, die sehr selten in der GSI tätig werden.

Wer hat dafür zu sorgen, dass den Mitarbeiter alle nötigen Unterweisungen zugewiesen werden?

Entsprechend der Regeln und Vorschriften, insbesondere die UVV Grundsätze der Prävention BGV A1 §4 "Unterweisung der Versicherten" und Arbeitsschutzgesetz §12 "Plicht zur Unterweisung", ist der Unternehmer, bzw. der zuständige Vorgesetzte für die Unterweisung der Mitarbeiter verantwortlich. Daher hat der Vorgesetzte dafür zu sorgen, dass seinen Mitarbeitern die nötigen Unterweisungen zugeordnet werden. Die Zuordnung der Online-Unterweisungen kann entweder durch ihn oder eine beauftragte Person erfolgen.

Wie kann ich meinem Mitarbeiter die nötigen Unterweisungen zuordnen?

Hierzu gibt es eine kleine Anleitung.

Was mache ich, wenn ich meinen Vorgesetzten in der Liste nicht finde?

Wenn Sie Ihren Vorgesetzten nicht in der Liste finden, so kann das mehrere Gründe haben. Damit ein Vorgesetzter in der Liste erscheint, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Vorgesetzter muss bei der Online-Unterweisung als User registriert sein
  2. Zusätzlich zu Punkt 1., muss er als Vorgesetzter markiert sein
    Alle Personen, die als Vorgesetzte im Organigramm der GSI aufgelistet sind, sind als Vorgesetzte markiert. Gruppenleiter schicken bitte eine email an sist(at)gsi.de, damit sie als Vorgesetzter markiert werden können.

Muss ich bei einer Organisationsänderung etwas im INSTRUCT-System anpassen?

Bei einer Organisationsänderung, die mit einem Wechsel des Vorgesetzten verbunden ist, muss der Nutzer selbst den neuen Vorgesetzten eintragen. Dies kann unter dem Menüpunkt "Persönliche Daten" erfolgen.


Loading...