Hinweis geben & LkSG

GSI und FAIR GmbH bekennen sich ohne Einschränkung zur Einhaltung von Recht und Gesetz. Rechtskonformes Handeln ist für uns eine Selbstverständlichkeit.

Deswegen ist es uns wichtig, dass wir von potenziellen Rechtsverstößen, die aus unseren Unternehmen heraus erfolgen könnten, zeitnah erfahren und darauf reagieren können. Sofern Ihnen ein solcher Verstoß bekannt wird, bitten wir Sie daher um Ihre Unterstützung, indem Sie uns über diesen Verstoß informieren.
 

Verstöße können eine Vielzahl von Aspekten umfassen, wie z.B. strafrechtliche Vergehen, Verstöße gegen Vorgaben zur sicheren Beförderung gefährlicher Güter, Verstöße gegen Vorgaben zum Strahlenschutz und zur kerntechnischen Sicherheit, Verstöße gegen Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten oder geltende Regelungen im Zusammenhang mit der Vergabe von öffentlichen Aufträgen, Verletzungen von menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Pflichten im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes ebenso wie Verstöße gegen steuerliche Rechtsnormen. Hierunter fällt aber auch die Nicht-Beachtung der Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis.

Weitere detaillierte Informationen zu ausgewählten Themen finden Sie auf den entsprechenden Seiten der verantwortlichen Ansprechpartner:

Innerhalb unserer Unternehmen stehen Ihnen verschiedene Ansprechpartner zur Verfügung, wenn Sie einen Hinweis geben möchten. Des Weiteren können Sie einen Hinweis über das digitale Meldesystem abgeben; dort können Sie im Bedarfsfall auch Dateien hochladen. 

Eingegangene Hinweise werden von der internen Meldestelle geprüft und bearbeitet:  

Karin Scheller 
Telefon: +49-6159-71-1986
E-Mail: karin.scheller(at)fair-center.eu

 

Ilona Plehnert
Telefon: +49-6159-71-2024
E-Mail: i.plehnert(at)gsi.de

Hinweise können über die  neutrale Plattform in englischer oder deutscher Sprache abgegeben werden. Wenn Sie anonym bleiben möchten, dann ist auch dies möglich – bei eventuellen Rückfragen steht die Plattform als Kommunikationsmedium zur Verfügung.

Sie haben mit Hinblick auf die Anonymität einer Hinweisabgabe im digitalen System zwei Möglichkeiten:

  1. Sie legen Ihre Identität offen. Wir sichern Ihnen selbstverständlich die vertrauliche Behandlung Ihres Hinweises im gesamten Prozess zu.
  2. Sie wählen die Anonymität. Dann kann niemand Sie identifizieren. Auch in diesen Fällen können wir Ihnen mit Hilfe des sicheren Postfachs Rückfragen und Informationen zum aktuellen Stand der Bearbeitung Ihres Hinweises zukommen lassen.

Die entsprechenden Ankreuzfelder finden Sie im Hinweisformular.

    Für externe Meldungen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz steht u.a. auch eine externe Meldestelle beim Bundesamt für Justiz zur Verfügung. Hinweisgebende, die auf Missstände im Betrieb hinweisen möchten, sollten sich jedoch zunächst an die interne Meldestelle wenden. Eine interne Meldestelle kann aufgrund der Sachnähe in der Regel am effektivsten auf die Abstellung des Verstoßes hinwirken.

    Wir weisen im Zusammenhang mit der Frage der Vertraulichkeit der Vollständigkeit halber darauf hin, dass es in Ausnahmefällen aufgrund einer behördlichen oder gerichtlichen Anordnung oder aufgrund zwingenden Rechts zu einer Verpflichtung für uns kommen kann, Informationen gegenüber Ermittlungsbehörden offenzulegen.

    Das Hinweisgebersystem darf nicht für falsche Anschuldigungen verwendet werden. Die Meldung wissentlich falscher Informationen ist verboten. Üble Nachrede zum Beispiel ist, gemäß § 186 StGB Strafgesetzbuch, ebenfalls strafbar.


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