Parkplatzmanagement

Das Parkhaus bietet insgesamt 814 Parkplätze. Eingestellt werden dürfen nur KFZ bis 2,8 t und einer Gesamthöhe von max. 2,10 m. Ausnahme ist die Ebene 9, hier beträgt die Durchfahrtshöhe teilweise nur 2,0 m (siehe Beschilderung). PKW mit Anhänger dürfen nicht einfahren. Weitere relevante Daten können Sie der Parkhausordnung entnehmen.

Bei der Nutzung des Parkhauses ist die Parkhausordnung zu beachten, welche bei der Einfahrt in das Parkhaus anerkannt wird (Parkhausordnung siehe unten).

Für Personen mit Beeinträchtigung gibt es ein separates Verfahren (Informationen untenstehend), ebenso für Fremdfirmen.

Die Zufahrt des Parkhauses ist mittels gültigem GSI-Ausweis (Beschäftigtenausweis, Gästeausweis, Fremdfirmenausweis) möglich. Mit dem Ausweis wird nur die Schranke geöffnet und es erfolgt noch kein einloggen. Dies geschieht erst an den Zutrittsterminals am Parkhaus, KBW oder der Pforte. Das Öffnen der Ausfahrtsschranke geschieht automatisch. Die Bereiche der Ein- und Ausfahrtsschranken sowie die des Drehkreuzes, sind videoüberwacht.

In der gesamten 1ten Ebene des Parkhauses befinden sich ausschließlich Parkplätze, die Personengruppen zugewiesenen sind.

Direkt hinter der Einfahrt links und noch vor der Einfahrtsschranke befinden sich Parkplätze für Gäste/Experimentator*innen und auf der rechten Seite die Motorradstellplätze. Hinter der Einfahrtsschranke sind die Stellplätze nachstehenden Personen zugeordnet:

  1. Frauenparken – für weibliche Beschäftigte, die entweder sehr früh kommen oder sehr spät gehen müssen
  2. Eltern-Kind-Parken – für Beschäftigte, die ihr Kind zur Arbeit mitbringen müssen
  3. Gehörlosen-Parken – mit optischer Alarmierung ausgestattete Parkplätze
  4. Reservierung – für Sonderparkanforderungen
  5. Dienstfahrzeuge – GSI-eigene Fahrzeuge sowie sonst. Dienstfahrzeuge
  6. Schicht+Ruf – für Schichtteilnehmer*innen und Rufeinsätze
  7. Barrierefreie Stellplätze – für Personen mit Gehbehinderung, direktes Parken in der Nähe des barrierefreien Zugangs auf das Werksgelände
  8. Ärztlicher Dienst

Alle anderen Beschäftigten finden Parkplätze zur freien Verfügung ab der 2ten Ebene.

Die Information der Parkplatzeinteilung im Parkhaus sowie der außenliegenden Parkplätze stellen wir Ihnen unter Punkt "Übersicht Parkplätze Parkhaus" zur Verfügung.

Das Parkhaus ist auf jedem Geschoß mit Notfalltelefonen ausgestattet, die sich östlich der Aufzüge befinden und auf die Pforte aufgeschaltet sind. Im Parkhaus sind automatische und manuelle Brandmeldeeinrichtungen integriert. Bei Alarm ist das Parkhaus sofort entlang der Fluchtwegkennzeichnung zu verlassen. Sammelpunkt ist der Sammelplatz zwischen Parkhaus und KBW.

Über die Parkplätze mit den E-Ladestationen werden wir separat berichten, wenn uns endgültige Informationen vorliegen.

Bei Fragen, Anregungen oder Kritik können Sie uns unter zentrale-dienste(at)gsi.de erreichen.

Parkhausordnung und Wegeführung

Hier geht es zur Parkhausordnung

Bitte beachten Sie: Sollten Sie nicht vor Ort arbeiten, müssen Sie über Citrix mit Ihrer Web-ID eingeloggt sein, um das Dokument über diesen Link öffnen zu können. Ansonsten greift die Firewall

Wegeführung im Parkhaus

Besucher

Ausgewiesene Besucherparkplätze befinden sich vor der Schranke im Parkhaus und auf dem Parkplatz zwischen Parkhaus und Pforte. Diese Parkplätze stehen für die Besucher zur freien Verfügung.

Pendler

In dem Parkbereich zwischen Parkhaus und Pforte befinden sich 17 Pendlerparkplätze, die für Pendler aus der Borsigstraße, IT, Heckbüro etc. zur freien Verfügung stehen.

Fremdfirmen

Fremdfirmen müssen vorab schriftlich an der Pforte angemeldet werden. Hierzu benötigt die Pforte folgende Informationen:

Datum und Ankunftszeit, Name der Fremdfirma, Name der Personen, Grund der Arbeiten, Ansprechpartner und Vertreter bei GSI.

Sollte zur Ausführung der Arbeiten eine Tageszufahrt auf den Campus benötigt werden, muss die Pforte zusätzlich auch über die Anzahl der Fahrzeuge informiert werden.

ZDI bittet um Beachtung, dass es bei Nichteinhaltung zu Verzögerungen beim Einlass auf das Gelände oder sogar zur Abweisung der Fremdfirma kommen kann.

Private Fahrzeuge dürfen nicht auf dem Gelände geparkt werden.  Zwischen Pforte und Parkhaus stehen ausreichend Parkplätze für Fremdfirmen zur Verfügung.

 

External companies must be registered in advance in writing at the gate. For this purpose, the gate requires the following information:

Date and time of arrival, name of company, name of persons, reason for work, contact person and representative at GSI.

In addition, if access to the campus is required to perform the work at this day, the gate must also be informed of the number of vehicles.

ZDI requests that you be aware that failure to comply may result in delays in entering the campus or even rejection of the outside contractor.

Private vehicles may not be parked on the premises. Sufficient parking spaces for outside companies are available between the gate and the parking garage.

Spätschicht/Rufbereitschaft

Für die Spätschicht/Rufbereitschaft gibt es reservierte Parkplätze auf der Ebene 1 im Parkhaus.

Motorräder

Motorräder dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Parkflächen abgestellt werden. Diese befinden sich im Parkhaus vor der Einfahrtsschranke rechts und neben der Pforte.

Übersicht Parkplätze Parkhaus

Verfahren Beeinträchtigte

Übersicht Campus Parkplätze

Datenschutz


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