GSI Innovationsfonds

Finanzielle Förderung für Ihre Idee.

GSI Innovationsfonds

Der GSI Innovationsfonds ist ein internes Förderinstrument zur Unterstützung von Technologietransferprojekten von GSI und FAIR. Das Ziel ist es, technologisches Potenzial aus Forschung und Entwicklung gezielt weiterzuentwickeln und den Technologiereifegrad so weit zu erhöhen, dass eine Validierung, ein Marktzugang oder eine Kooperation mit Industriepartnern möglich wird.

Mitarbeitende von GSI/FAIR können Mittel beantragen, um z. B. Prototypen zu entwickeln, Machbarkeitsstudien durchzuführen oder Eigenmittelanteile für externe Förderprogramme bereitzustellen. Wird ein Industriepartner eingebunden, übernimmt dieser die bei ihm entstehenden Kosten selbst.

  • ©
    © A. Haag, GSI/FAIR

    Der GSI-Innovationsfonds ermöglichte es uns, unsere neuartige LED-basierte Lasertechnologie zu validieren – dadurch konnten wir das Interesse eines LED-Herstellers gewinnen.

    - Leon Daurer, PPH

  • ©
    © A. Haag, GSI/FAIR

    Wir haben unsere Idee einer neuartigen Zellkulturkammer mithilfe der Ressourcen des GSI-Innovationsfonds in eine patentierte Technologie überführt.

    - Dr. Walter Tinganelli, BIO

  • ©
    © A. Haag, GSI/FAIR

    Der Innovationsfonds hat es uns ermöglicht, die Methode entscheidend weiterzuentwickeln und gleichzeitig die nötigen Business-Kapazitäten aufzubauen - das war die Grundlage für unserern erfolgreichen Antrag bei Helmholtz Enterprise.

    - Dr. Dominik Studer, HIM

Wofür der Innovationsfonds eingesetzt werden kann

Vorprojekte: Technische Machbarkeit & Prototyping

Viele technologische Ideen oder Forschungsergebnisse sind zunächst nicht weit genug entwickelt, um externe Partner zu überzeugen oder Fördermittel für Validierungsmaßnahmen einzuwerben. In sogenannten Vorprojekten werden technologischer Reifegrad und Marktrelevanz erhöht – etwa durch Machbarkeitsstudien, erste Testreihen oder den Bau eines Prototyps.
Die hierfür benötigten Mittel können anteilig oder vollständig aus dem Innovationsfonds beantragt werden. Dies ermöglicht, frühzeitig konkrete Verwertungsstrategien zu entwickeln oder erste Verwertungsinitiativen zu starten. Erfolgreiche Vermarktung führt zu Rückflüssen an GSI, verteilt zwischen Erfinder*innen/Know-how-Trägern, Fachabteilungen und dem Innovationsfonds.

Valididerungsprojekte

Technologien bei GSI/FAIR sind häufig nicht unmittelbar marktreif und benötigen eine gezielte Weiterentwicklung hin zu einem Produkt oder Verfahren. In Validierungsprojekten – idealerweise gemeinsam mit einem Industriepartner – wird diese Weiterentwicklung systematisch durchgeführt. Die interne Finanzierung kann je nach Projekt anteilig durch öffentliche Validierungsprogramme oder durch Mittel des Innovationsfonds erfolgen.
Erfolgreiche Vermarktung führt auch hier zu Rückflüssen an GSI.

Service-Projekte

GSI verfügt über zahlreiche Kompetenzen im Bereich Services, Dienstleistungen und Auftragsforschung. Um diese Angebote professionell für externe Partner aufzubereiten, können Maßnahmen wie Konzeptentwicklung, Angebotsdefinition, Zielgruppenanalyse oder Marketing über den Innovationsfonds unterstützt werden. Die hierfür benötigten Finanzmittel können, gegebenenfalls anteilig, aus dem hauseigenen Innovationsfonds beantragt werden. Bei einer erfolgreichen Vermarktung fließen Erlöse an GSI zurück und werden zwischen den Know-how-Trägern, der Fachabteilung und dem Innovationsfonds aufgeteilt.

Gründungsprojekte

Aus Forschungsarbeiten entstehen gelegentlich Geschäftsideen, die Wissenschaftler*innen oder Studierende weiterverfolgen möchten. Für die Entwicklung eines belastbaren Geschäftsmodells sind Beratung, Marktanalysen und Business-Plan-Erstellungen notwendig. Diese vorbereitenden Schritte können (anteilig) durch den Innovationsfonds finanziert werden. Die Stabsstelle Technologietransfer begleitet und berät während des gesamten Prozesses.

1. Stufe - Projektidee

Reichen Sie Ihre Ideenskizze über transfer@gsi.de ein. Sie stellen Ihre Idee dem GSI Innovationsboard vor. Bewertet das Board das Innovationspotenzial positiv, spricht es eine Empfehlung zur Antragstellung aus.

2. Stufe - Antrag auf Förderung

Gemeinsam mit dem Technologietransfer erarbeiten Sie einen Projektantrag. Dieser wird erneut dem Innovationsboard vorgestellt. Je nach Fördersumme entscheidet das Board oder die Geschäftsführung über die Bewilligung.

FAQs

Was ist der GSI Innovationsfonds?

Der GSI Innovationsfonds ist ein internes Förderinstrument zur Unterstützung von Technologietransferprojekten. Er ermöglicht die produktorientierte Validierung und Weiterentwicklung von technologischen Potenzialen aus Forschung und Entwicklung. Ziel ist es, Transferideen so weit voranzubringen, dass eine Verwertung, eine Kooperation mit Industriepartnern oder eine externe Anschlussfinanzierung möglich wird.
Der Fonds stärkt damit sowohl die Innovationskultur bei GSI als auch die strukturellen Voraussetzungen für erfolgreichen Technologietransfer.

Wer ist bei GSI für den Innovationsfonds verantwortlich?

Das Fondsmanagement liegt bei der Leitung der Stabsstelle Technologietransfer. Sie koordiniert die Abstimmungen mit der Geschäftsführung und den Fachabteilungen, organisiert die Förderregularien und verantwortet die Öffentlichkeitsarbeit zum Fonds. Zudem betreut die Organisation der Auswahl zu fördernder Einzelmaßnahmen, trifft die notwendigen Vereinbarungen mit den jeweiligen Projektverantwortlichen und übernimmt das Controlling sowie das Reporting. Das operative Management kann dabei an geeignete Mitarbeitende delegiert werden.

Welche Kosten können gefördert werden? – Förderkonditionen

Der GSI Innovationsfonds zeichnet sich durch hohe Flexibilität aus:

  • Ganzjährige Antragstellung möglich.
  • Offener Verwertungsweg: Ausgründung, Lizenz, Dienstleistung – ohne Vorgaben zur angestrebten Transferform.
  • Förderung in jeder Entwicklungsphase eines Projekts möglich.
  • Flexible Mittelverwendung im Rahmen der üblichen Zuwendungs- und Vergabevorschriften.
  • Projektlaufzeiten ohne feste Vorgaben: Die reguläre Laufzeit eines geförderten Projekts beträgt i.dR. bis zu einem Jahr. Längerfristige Vorhaben können in mehreren aufeinander abgestimmten Phasen umgesetzt werden. Für jede Phase wird die jeweilige Anschlussfinanzierung geplant und gesondert beantragt, sodass der Entwicklungsprozess strukturiert und bedarfsgerecht fortgeführt werden kann. 
  • Die Planung und Bereitstellung der Fördermittel erfolgt in Jahres­tranchen. Mittel müssen innerhalb der jeweiligen Tranche abgerufen und verwendet werden, sodass ein strukturierter und jahresbezogener Projektfortschritt gewährleistet ist.
  • Keine festen Förderhöhen, jedoch nachvollziehbare und plausible Kostenbegründungen erforderlich.
  • Finanzierung von Eigenanteilen für öffentliche Transferförderprogramme möglich.
  • Externe Partner tragen ihre eigenen Kosten.
  • Einbindung externer Expertise möglich, z. B. Fraunhofer-Institute, Hochschulen, Entwicklungsdienstleister, Marktmentoren oder Berater.
  • Klare Meilensteine und definierte Abbruchkriterien sind erforderlich, um einen effizienten Mitteleinsatz sicherzustellen.
  • Rückflussprinzip: Erfolgreiche Vermarktung führt zu Rückflüssen an GSI, die zwischen Erfinder*innen, Fachabteilung und dem Innovationsfonds aufgeteilt werden.

Der Innovationsfonds kann zudem genutzt werden, um Projekte auf externe Programme vorzubereiten oder deren Eigenanteile zu finanzieren (z. B. VIP+, ZIM, AiF, WIPANO, LOEWE, EXIST).

Wie kann ich Mittel beantragen?

Anträge sind jederzeit über TTR möglich. Der Prozess erfolgt in zwei Schritten:

1. Ideenskizze

  • Einreichung der Ideenskizze (Anlage I Ideenskizze) an transfer@gsi.de

  • Präsentation vor dem GSI Innovationsboard

  • Empfehlung zur Antragstellung bei positiver Bewertung

2. Projektantrag

  • Ausarbeitung des Antrags (Antrag auf Förderung) gemeinsam mit TTR

  • Vorstellung beim Innovationsboard

  • Entscheidung durch Innovationsboard oder Geschäftsführung (abhängig von der Förderhöhe)

Wer entscheidet über die Förderung?

Die Entscheidung trifft das Innovationsboard oder – bei Förderungen über 50.000 € – die Geschäftsführung.
Ziel ist eine zügige Bearbeitung (i. d. R. innerhalb von drei Wochen nach Vorliegen aller Unterlagen).

Wie finanziert sich der Innovationsfonds?

Der Innovationsfonds funktioniert nach dem Prinzip eines „Seed“-Fonds: Er wird nachhaltig durch finanzielle Rückflüsse aus Lizenzerlösen, Auftragsforschung, Dienstleistungen und Verkäufen gespeist. Ziel der Förderung ist es, innovative Vorhaben so weiterzuentwickeln, dass sie im Erfolgsfall Erlöse generieren, die anteilig den Wissenschaftler*innen bzw. Know-how-Trägern, den beteiligten Fachabteilungen und dem Innovationsfonds zufließen. Ein Teil dieser Rückflüsse wird wiederum eingesetzt, um neue Transferprojekte über den Innovationsfonds zu unterstützen – und so den Kreislauf der Innovation fortzuführen.

Einblick in geförderte Projekte

Für einen Einblick in geförderte Projekte bitte mit den GSI-Weblogin-Daten anmelden. 

Kontakt

Call 2026

Einreichungen ab sofort möglich! Per E-mail an transfer@gsi.de.

Formulare

Formular für 1. Stufe:
Projektidee

Formular für 2. Stufe:
Antrag auf Förderung

Bleiben Sie mit unserem Newsletter informiert.

Jetzt kostenfrei abonnieren!