Aufgrund der Größe der FAIR-Anlage wurde der strahlenschutzrechtliche Genehmigungsantrag in 11 Teilanträge aufgeteilt. Die Teilanträge wurden 2011 bei dem zuständigen Umweltministerium (damals noch HMUELV) zur Begutachtung und Genehmigung eingereicht. Nach sorgfältiger Prüfung durch das Umweltministerium und unabhängige Gutachter wurden die Teilanträge nach und nach genehmigt und am 22. Mai 2014 fand die feierliche Übergabe der 11. und letzten Teilerrichtungsgenehmigung statt. Mit dieser letzten Teilgenehmigung konnte das Verfahren für die strahlenschutzrechtliche Errichtungsgenehmigung der FAIR-Anlage erfolgreich abgeschlossen werden.


Loading...