Schwerbehindertenvertretung

Ansprechpartner*innen

Für die Amtszeit vom 01.12.2022 bis 30.11.2026 sind Eure Ansprechpartner*innen

  • Doris Ossot (Vertrauensfrau)
    Tel. 06159 71 2526

Schwerbehindertenvertretung

Die Schwerbehindertenvertretung hat die Eingliederung Schwerbehinderter Menschen in den Betrieb zu fördern, die Interessen der Schwerbehinderten zu vertreten und ihnen beratend und helfend zur Seite zu stehen.

Sie hat vor allem darüber zu wachen, dass die zu Gunsten der Schwerbehinderten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt, insbesondere auch die dem Arbeitgeber obliegenden Verpflichtungen erfüllt werden.

Sie hat auch Maßnahmen, die den Schwerbehinderten dienen, bei den zuständigen Stellen zu beantragen. Sie nimmt Anregungen und Beschwerden von Schwerbehinderten entgegen und wirkt durch Verhandlungen mit dem Arbeitgeber auf eine Erledigung hin.

Die Schwerbehindertenvertretung ist vom Arbeitgeber in allen Angelegenheiten, die einzelne Schwerbehinderte oder die Gruppe der Schwerbehinderten betreffen, zu beteiligen. Dies trifft insbesondere zu bei Einstellungen, Umsetzungen oder Kündigungen, aber auch bei der Ausstattung des Arbeitsplatzes mit behinderungsgerechten Hilfsmitteln.

Die Schwerbehindertenvertretung kümmert sich aber auch um die Belange behinderter Menschen, oder von Behinderung bedrohter Menschen. Zum Aufgabenspektrum gehört u.a., bei Anträgen zur Anerkennung einer Behinderung oder Gleichstellung zu beraten und bei den Anträgen behilflich zu sein.

  • Hinweise im Internet zu den Rechten der Schwerbehinderten.

Bei GSI/FAIR

Bei GSI/FAIR werden ein Vertrauensmann oder eine Vertrauensfrau der Schwerbehinderten und wenigstens ein/e Stellvertreter/in gewählt.

Wahlberechtigt sind alle bei GSI und FAIR beschäftigten Schwerbehinderten sowie die den Schwerbehinderten Gleichgestellten. Die regelmäßigen Wahlen finden alle vier Jahre in der Zeit vom 1. Oktober bis 30. November statt.

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Vorsorge

Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung

Jeder von uns kann durch einen Unfall, eine schwere Krankheit, eine Behinderung oder auch aufgrund nachlassender geistiger Kräfte im Alter in die Lage kommen, wichtige Angelegenheiten des Lebens nicht mehr eigenverantwortlich regeln zu können. Haben Sie sich schon einmal Gedanken darüber gemacht, wer dann für Sie handeln und entscheiden wird?

Wenn Sie auf fremde Hilfe angewiesen sind, gibt es in allen Lebensbereichen eine ganze Reihe von Entscheidungen, die von anderen Menschen für Sie getroffen werden müssen. Deshalb ist es sinnvoll, sich rechtzeitig mit dieser Situation auseinanderzusetzen und ganz konkret zu fragen:

Über diesen Link erhalten Sie interessante Infos und Formulare. Des Weiteren können Sie sich weiteres Infomaterial zuschicken lassen.


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