PARKPLATZMANAGEMENT
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ab KW 43 beginnt die Umstellung der Zufahrtsberechtigung auf den Campus der GSI von der personengebundenen Einfahrt mittels GSI-Ausweis auf fahrzeuggebundene Parkkarten mit Parkberechtigung und Zufahrtskarten mit Halteberechtigung.
Die Park- oder Zufahrtskarte enthält einen Transponder, der die Schranken öffnet und ist hinter der Windschutzscheibe auszulegen.
Bis auf bestimmte Ausnahmen werden im Zuge dessen alle den GSI-Ausweisen zugeordneten Zufahrtsberechtigungen gelöscht, bereits vergebene Zufahrtsberechtigungen werden nicht übertragen.
Eine Park- oder Zufahrtsberechtigung ist deshalb ggfs. neu zu beantragen. Der Antrag auf Parkberechtigung ist per Mail zu stellen an zufahrt(at)gsi.de.
Zufahrtsberechtigungen für Fremdfirmen sind direkt bei ZDI zu beantragen. Mit der Vergabe der Park- oder Zufahrtsberechtigung verknüpft ist eine Sicherheitstechnische Einfahrtsunterweisung (s.u.).
Weitere Informationen zur Vergabe von Parkplätzen: Start des Bewerbungsverfahrens für zusätzliches Parken auf dem GSI Campus
Parkplätze für Werks- und Dienstfahrzeuge, Spätschicht, Pendler zwischen Borsig- und Planckstr., Fremdfirmen etc. werden unabhängig von diesem Verfahren behandelt.
Datenschutz
- Die Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter folgendem Link: www.gsi.de/das/infopflichten
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