GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH, Darmstadt
   


Regeln zur IT-Nutzung bei GSI

Nachfolgend werden die wichtigsten Regeln für Registrierung und Accountnutzung an den Rechenanlagen der GSI zusammengefasst.

Bei Antrag auf Benutzerregistrierung und Erteilung eines Accounts erkennt der Benutzer durch seine Unterschrift oder eine entsprechende elektronische Bestätigung diese Regelung an.

Benutzer

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im folgenden nur von Personen in der männlichen Form gesprochen. Das schließt Frauen jedoch nicht aus dem jeweils erwähnten Personenkreis aus.

Als Benutzer gilt jede Person, die für die Nutzung der IT-Infrastruktur der GSI in der GSI-Benutzerverwaltung registriert worden ist. Für jeden Benutzer müssen Firmenzugehörigkeit, eine Kontaktadresse und ein GSI-Mitarbeiter als IT-technischer Verantwortlicher bekannt sein.

Verantwortlicher

Der Verantwortliche dient als Ansprechpartner in IT-technischen Fragen, falls der Benutzer selber nicht zu erreichen ist. Da Accounts von Nicht-GSI-Mitarbeitern befristet sind, muss er außerdem die Verlängerung, Übertrag oder Löschung von Accounts genehmigen. Bei Ausscheiden eines Benutzers entscheidet der Verantwortliche über die weitere Verwendung oder Archivierung der Daten.

Kontaktadresse

Die Kommunikation mit den Benutzern erfolgt über E-Mail (im folgenden kurz "Mail" genannt). Deshalb ist für jeden registrierten Benutzer die Angabe einer gültigen, persönlichen E-Mailadresse notwendig. Dies kann eine persönliche private oder dienstliche Mailadresse innerhalb oder außerhalb der GSI sein. Änderungen sind der IT der GSI unverzüglich mitzuteilen.

Registrierung

GSI-Mitarbeiter sind automatisch registriert.

Für alle anderen Nutzer (Gastnutzer) werden die Daten bei erstmaliger Beantragung einer IT-Ressource (Account etc.) erfasst und durch einen Verantwortlichen aus dem Kreis der GSI-Mitarbeiter, der bei Registrierung angegeben werden muss, bestätigt.

Ausscheiden von GSI-Mitarbeitern

Als Zeitpunkt des Ausscheidens eines GSI-Mitarbeiters gilt das Austrittsdatum bzw. bei Altersteilzeit der Eintritt in die Freistellungsphase. Vor Ausscheiden muss der Mitarbeiter mit Hilfe des von ihm und dem Verantwortlichen unterzeichneten IT-Laufzettels entscheiden, was mit seinen Accounts, Geräten und anderen Verantwortlichkeiten zu geschehen hat.

Ist ein ausgeschiedener GSI-Mitarbeiter durch Verlängerung der Nutzungsdauer seiner Accounts weiterhin aktiv, unterliegt er zukünftig denselben Verfahrensabläufen wie ein Gastnutzer.

 


Accounts

Als Account gilt eine Ressource auf und/oder der Zugang zu einer von der IT der GSI verwalteten Rechenanlage. Jeder Account ist eindeutig einem verantwortlichen Benutzer zugeordnet.

Accounts sind prinzipiell zeitlich befristet und für den dienstlichen oder wissenschaftlichen Gebrauch bestimmt. Nach Ablauf der Nutzungszeit ohne durchgeführte Verlängerung werden Accounts gesperrt.

Accounts werden in der Regel als persönliche Account erstellt. Für gemeinsame Projekte, kurzfristige Aufgaben oder für Aufgaben mit wechselnden Bearbeitern können auch unpersönliche Accounts (Projektaccount) erstellt werden. Ein Accountantrag muss in der Regel vom Antragsteller und seinem Verantwortlichen unterzeichnet sein.

Betriebssystem-Accounts und Weblogin-Zugangsaccounts sind durch ein hinreichend sicheres Passwort zu schützen. In keinem Falle darf unbefugten Dritten Zugang zu den Accounts gewährt werden.

Bei nicht ordnungsgemäßer Benutzung behält sich die IT-Abteilung das Recht vor, Accounts sofort zu sperren.

Hinweise zur Beantragung von Accounts siehe http://www-oracle.gsi.de/pls/gsi/a_admin.acc_antrag

Beispiele für Ressourcen

  • GSI-Mailadresse,
  • Postfach auf einem GSI-Mailserver,
  • Betriebssytem-Account (z.B. Windows-Account in einer von der IT verwalteten Domäne, Linux-Account auf dem zentralen Linux-Service),
  • Weblogin-Zugangsaccount (z.B. GSI Weblogin) für Zugriff auf bestimmte Anwendungen (z.B. Accountdaten, Projektzeiterfassung, Sicherheitsbelehrungen, etc.),
  • Modemeinwahl-Zugangsdaten,
  • VPN-Zugangsdaten,
  • GSI-Telefonnummer, etc.

Zeitliche Befristung

Die Nutzungsberechtigung von Accounts ist zeitlich befristet. Sie endet

Vor Ablauf der Nutzungsberechtigung erhält der Benutzer rechtzeitig eine Mailbenachrichtigung.

Accounts können beliebig oft auf Antrag und mit Genehmigung des für den Benutzer Verantwortlichen um jeweils weitere zwei Jahre verlängert werden. Als Formular hierfür dient der IT-Laufzettel.

Archivierung

Accounts und ihre Daten werden bei GSI generell nicht gelöscht, sondern archiviert. Eine Verpflichtung seitens GSI zur Archivierung von erkennbar rein nicht-dienstlichen Daten und E-Mails besteht nicht. Bei endgültiger Beendigung der Nutzung des Accounts bestätigt der Benutzer mit seiner Unterschrift auf dem IT-Laufzettel, dass keine privaten Daten mehr vorhanden sind; seine verbleibenden Daten gehen damit in das Eigentum der GSI über und unterliegen nicht mehr der Vertraulichkeit.

Letzte Änderung: 22. Juli 2009 von reinhardt