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Was tun im Notfall?

Für den Transport eines Verletzten oder Erkrankten zum Krankenhaus bzw. Durchgangsarzt ist grundsätzlich ein Krankenwagen bzw. Notarztwagen zu rufen:

Notarztwagen 112
Krankenwagen 19222

Kranken- oder Notarztwagen werden von derjenigen Person gerufen, die sich bei dem Verletzten oder Erkrankten befindet.

Bei dem Ruf ist anzugeben:

Wer ruft? Name und Standort

Wo ist etwas passiert? genauer Ort des Unfalls bzw. der Erkrankung

Was ist passiert? wieviel Verletzte oder Erkrankte?

Wenn ein Kranken- oder Notarztwagen gerufen wird, werden von der Zentrale in Darmstadt meist Rückfragen über die Art der Verletzung oder die Art der Erkrankung gestellt, die am besten von denjenigen beantwortet werden können, die sich bei dem Verletzten oder Kranken aufhalten. Die Einschaltung von Vorgesetzten oder der Gruppe Sicherheit und Strahlenschutz bringt nur Zeitverzögerung mit sich.
Nachdem der Krankenwagen bzw. Notarztwagen gerufen worden ist, ist die Pforte 2210/2205 der GSI zu informieren, damit der Kranken- oder Notarztwagen zur richtigen Stelle gewiesen werden kann.

Nur bei leichtesten Verletzungen und wenn der Verletzte gehfähig ist, sowie auf seinen ausdrücklichen Wunsch hin, kann ein Transport mit einem GSI-Fahrzeug - soweit vorhanden - oder mit einem Taxi ausgeführt werden. In diesen Fällen wende man sich an die Fahrbereitschaft 2348, PSA 12-3421-Rufnummer des Standortes.

Bei allen Unfällen, auch Wegeunfällen, ist die Abteilung Sicherheit und Strahlenschutz zu benachrichtigen (2700/2007, PSA 12-4001-Rufnummer des Standortes oder 12-4011- Rufnummer des Standortes), damit die notwendigen und vorgeschriebenen Meldungen gemacht werden können.

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Haben Sie Kommentare oder Vorschläge zu dieser Seite, wenden Sie sich an webmastergsi.de Letzte Änderung: 9. Feb. 2006 von carola
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