Was tun im Notfall?
Für den Transport eines Verletzten oder Erkrankten zum
Krankenhaus bzw. Durchgangsarzt ist grundsätzlich ein Krankenwagen bzw.
Notarztwagen zu rufen:
Notarztwagen 112 Krankenwagen 19222
Kranken- oder Notarztwagen werden von derjenigen Person gerufen, die sich bei dem Verletzten oder Erkrankten befindet.
Bei dem Ruf ist anzugeben:
Wer ruft? Name und Standort
Wo ist etwas passiert? genauer Ort des Unfalls bzw. der Erkrankung
Was ist passiert? wieviel Verletzte oder Erkrankte?
Wenn ein Kranken- oder Notarztwagen gerufen wird, werden von der
Zentrale in Darmstadt meist Rückfragen über die Art der Verletzung oder
die Art der Erkrankung gestellt, die am besten von denjenigen
beantwortet werden können, die sich bei dem Verletzten oder Kranken
aufhalten. Die Einschaltung von Vorgesetzten oder der Gruppe Sicherheit
und Strahlenschutz bringt nur Zeitverzögerung mit sich.
Nachdem der Krankenwagen bzw. Notarztwagen gerufen worden ist, ist die
Pforte 2210/2205 der GSI zu informieren, damit der Kranken- oder Notarztwagen
zur richtigen Stelle gewiesen werden kann.
Nur bei leichtesten Verletzungen und wenn der Verletzte gehfähig
ist, sowie auf seinen ausdrücklichen Wunsch hin, kann ein Transport mit
einem GSI-Fahrzeug - soweit vorhanden - oder mit einem Taxi ausgeführt
werden. In diesen Fällen wende man sich an die
Fahrbereitschaft 2348, PSA 12-3421-Rufnummer des Standortes.
Bei allen Unfällen, auch Wegeunfällen, ist die
Abteilung Sicherheit und Strahlenschutz zu benachrichtigen (2700/2007,
PSA 12-4001-Rufnummer des Standortes oder 12-4011- Rufnummer des Standortes),
damit die notwendigen und vorgeschriebenen
Meldungen gemacht werden können.
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