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  Schwerbehindertenvertretung

 

 

 

Bei der Wahl am 22. November 2010 wurden die Vertrauensleute der Schwerbehinderten wie folgt neu gewählt:

Vertrauensfrau ist Eva Kehr, Tel. -1425

1. Stellvertreter Thomas Schmid, Tel. -2568

2 Stellvertreter Willi Hartmann, Tel. -2640/2118

Bei GSI werden ein Vertrauensmann oder eine Vertrauensfrau der Schwerbehinderten und wenigstens ein/e Stellvertreter/in gewählt.

Wahlberechtigt sind alle bei GSI beschäftigten Schwerbehinderten.

Die regelmäßigen Wahlen finden alle vier Jahre in der Zeit vom 1. Oktober bis 30. November statt.

Die Schwerbehindertenvertretung hat die Eingliederung Schwerbehinderter in den Betrieb zu fördern, die Interessen der Schwerbehinderten zu vertreten und ihnen beratend und helfend zur Seite zu stehen.

Sie hat vor allem darüber zu wachen, dass die zu Gunsten der Schwerbehinderten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt, insbesondere auch die dem Arbeitgeber obliegenden Verpflichtungen erfüllt werden.

Sie hat auch Maßnahmen, die den Schwerbehinderten dienen, bei den zuständigen Stellen zu beantragen. Sie nimmt Anregungen und Beschwerden von Schwerbehinderten entgegen und wirkt durch Verhandlungen mit dem Arbeitgeber auf eine Erledigung hin.

Die Schwerbehindertenvertretung ist vom Arbeitgeber in allen Angelegenheiten, die einzelne Schwerbehinderte oder die Gruppe der Schwerbehinderten betreffen, zu beteiligen. Dies trifft insbesondere zu bei Einstellungen, Umsetzungen oder Kündigungen aber auch bei der Ausstattung des Arbeitsplatzes mit behinderungsgerechten Hilfsmitteln.

Hinweise  im Internet zu den Rechten der Schwerbehinderten.

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Haben Sie Kommentare oder Vorschläge zu dieser Seite, wenden Sie sich an webmastergsi.de Letzte Änderung: 10. Jan. 2012 von betrrat
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