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Entstehung des Frauengremiums/Gleichstellungsgremiums
Mitte 1995 bildete sich der Arbeitskreis "Frauen bei GSI", angestoßen durch einen Vortrag von Frau Dr. Abelmann vom Alfred-Wegener-Institut, der ersten Frauenbeauftragten einer Großforschungseinrichtung.
Betriebsvereinbarung Der Arbeitskreis stellte sich als erste Aufgabe die Erarbeitung einer Betriebsvereinbarung "Chancengleichheit für Frauen bei GSI", die die Grundlage für die Arbeit eines inzwischen bereits in der dritten Amtsperiode amtierenden Frauengremiums und der Frauenbeauftragten wurde. Eine Betriebsvereinbarung ist für uns notwendig, da wir uns nicht auf das hessische Gleichstellungsgesetz berufen können, sondern für GSI nur das weniger leistungsstarke Bundesgesetz Anwendung findet. Inzwischen wurde auf Grund des neuen "Gesetzes zur Durchführung der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und den Gerichten des Bundes" (Gleichstellungsdurchsetzungsgesetz-DGleiG) eine neue Betriebsvereinbarung "Gleichstellung von Frauen und Männern in der GSI" mit Wirkung vom 1.2.2007 abgeschlossen.
Förderplan Auf der Basis des zweiten Gleichberechtigungsgesetzes des Bundes hat das Frauengremium einen Frauenförderplan erarbeitet, der am 11. Oktober 1999 unterzeichnet wurde. Hierin sind die Rahmenbedingungen für die Förderung von Frauen bei GSI festgelegt. Dieser Plan wird seit Dezember 2002 von dem neuen "Förderplan" zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der GSI" abgelöst, der sich an das DGleiG anlehnt.
Gleichstellungsgremium (seit 2004)
Gemäß der Betriebsvereinbarung werden im Abstand von 4 Jahren die Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterin sowie in einem zweiten Wahlgang das Gremium gewählt; diese werden dann von der Geschäftsführung bestellt.
Da es ausdrücklicher Wunsch der Geschäftsführung ist, nur mit zwei Frauenvertreterinnen zusammen zu arbeiten, beschränkt sich die Teilnahme der Frauen an GSI-Gremien auf die Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterin. Das Gleichstellungsgremium ist nur an den Ausschüssen beteiligt, die auch die Interessen von Frauen betreffen (Auszubildenden-Auswahlkommission, Personalplanung, Raumplanung).
Das Gleichstellungsgremium ist für Sie da, wenn Sie
Informationen über Frauenförderung benötigen
sich in Situationen befinden, in denen Sie Unterstützung, Rat und Hilfe benötigen
Anregungen und Wünsche für die Frauenarbeit bei GSI haben
Beschwerden bezüglich Diskriminierung und sexueller Belästigung haben
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