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Gleichstellung bei GSI

Die GSI sieht die Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern sowie die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf als vorrangige Managementaufgabe der Leitung an. In der Betriebsvereinbarung "Gleichstellung von Frauen und Männern in der GSI" ist festgelegt, dass Aktivitäten zur Verbesserung der Chancengleichheit und neue Impulse für die Erhöhung des Anteils der Frauen in allen wissenschaftlichen und administrativen Bereichen unterstützt und gefördert werden.

Mit Hilfe des Förderplans zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der GSI gem. Artikel 1 des "Gesetzes zur Durchführung der Gleichstellung von Frauen und Männern" (DGleiG) trägt die Geschäftsführung wesentlich zur Chancengleichheit bei. Die GSI sieht eine wichtige Aufgabe in der gezielten Förderung von Frauen bei der Verbesserung der Zugangs- und Aufstiegsbedingungen. Maßnahmen sind verlangt bei den Stellenbesetzungen, den Arbeitsformen und bei der Weiterbildung.

Beschäftigten mit Familienpflichten muss die Teilnahme an Einführung-, Förderungs- und Anpassungsfortbildung in geeigneter Weise ermöglicht werden. Soweit erforderlich, sind zusätzliche Veranstaltungen anzubieten, die den räumlichen und zeitlichen Bedürfnissen von Beschäftigten mit Familienpflichten entsprechen. Möglichkeiten der Kinderbetreuung sollen im Bedarfsfall angeboten werden (§ 10 (2) DGleiG). Möglichkeiten der Schaffung von Telearbeitsplätzen bzw. das Angebot von Zusatzarbeit, die in Heimarbeit geleistet werden kann, sollten geschaffen werden, soweit die betrieblichen Bedingungen das erlauben.

Fortbildungskurse, die den Beschäftigten der GSI - insbesondere auch aus den unteren Vergütungsgruppen - den Wiedereinstieg in die Erwerbstätigkeit nach einer Unterbrechung der Berufstätigkeit von Familienpflichten erleichtern, sind in ausreichendem Maße anzubieten (§ 10 (3) DGleiG).

Das aus dem Kreis der weiblichen Beschäftigten gewählte Gleichstellungsgremium tritt für Chancengleichheit bei der GSI ein, vertritt die Interessen der Mitarbeiterinnen und berät diesbezüglich die Geschäftsführung. Das Gremium ist unmittelbar der Geschäftsführung zugeordnet und in Ausübung seiner Tätigkeit weisungsfrei (§ 18 (1) DGleiG).

Aufgaben des Gremiums:

  • Zusammenarbeit mit den GSI-internen Gremien wie BR, WA, WD
  • Beteiligung bei Personalplanungs- und Raumkommission sowie Berufungsverfahren
  • Konstruktive Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Frauen bei GSI und den entsprechenden Gremien in den anderen HGF-Zentren
  • Ansprechstelle für Mitarbeiterinnen mit gleichstellungsrelevanten Problemen
  • Unterstützung bzw. Initiierung bei familienfreundlichen Maßnahmen, wie z. B.
    • Belegung der derzeit 20 Plätze im ev. Kindergarten in Darmstadt-Wixhausen
    • Familienservice

Fünf-Punkte-Programm der HGF

  1. Helmholtz-Akademie für Führungskräfte
  2. Wiedereinstiegsstellen
  3. Flexible Arbeitszeiten
  4. Kinderbetreuung
  5. Helmholtz-Netzwerk-Mentoring (www.helmholtz.de/netzwerkmentoring)
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Haben Sie Kommentare oder Vorschläge zu dieser Seite, wenden Sie sich an webmastergsi.de Letzte Änderung: 11. Aug. 2008 von betrrat
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