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Zugangsvoraussetzung zu den Strahlenschutzbereichen

Um die Strahlenschutzbereiche der GSI betreten zu dürfen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

- Strahlenschutzuntersuchung (nicht älter als 12 Monate)
- GSI Sicherheits- und Strahlenschutzunterweisung (nicht älter als 12 Monate)
- die bisher akkumulierte Jahresdosis liegt unter 20 mSv
- die bisher akkumulierte Lebensdosis liegt unter 400 mSv
- und - last but not least - das Tragen eines amtlichen Personendosimeters

Fremdfirmenmitarbeiter und Gäste deutscher Firmen (aus Industrie, oder auch Universität, Institut, Forschungseinrichtung) bringen bitte ihren Strahlenpass mit. Zusätzlich dazu muss die Fremdfirma eine entsprechende Genehmigung (§15-StrlSch-Genehmigung) besitzen; ausserdem ist eine Abgrenzungsvertrag zwischen der GSI und der Fremdfirma zu schließen.

Innerhalb der Strahlenschutzbereiche müssen Sie ein amtliches Dosimeter bei sich tragen. Einige Strahlenschutzbereiche sind nur über die Personenschleusen, das sog. Zugangskontrollsystem (ZKS) erreichbar. Um diese Schleusen passieren zu können, braucht jede Person einen Barcode. Daher ist auf der Rückseite des GSI-Personendosimeters ein Barcode angebracht.

Bringt ein Fremdfirmen-Mitarbeiter oder Gastwissenschaftler bereits ein amtliches Dosimter mit, so braucht dieser also noch einen Barcode, um die Personenschleusen passieren zu können. Für den Erhalt des Barcodes gelten obige Zugangsvoraussetzungen.

 

 

Amtliche Personendosimeter
 

Braucht ein GSI-Mitarbeiter oder ein Fremdfirmen-Mitarbeiter/Gastwissenschaftler ein Personendosimeter und/oder Barcode, dann können Sie folgende Formulare benutzen:

Diese Formulare gibt es auch auf englisch:

 

Für den Zugang zu den GSI-Kontrollbereichen ist ein ärztliches Gutachten nötig. Dieses muss folgende Information beinhalten:

  • Name und Vorname des Patienten
  • Geburtstag
  • Tag der Untersuchung (darf nicht länger her sein als 12 Monate)
  • keine gesundheitlichen Bedenken bzgl. einer Tätigkeit mit ionisierender Strahlung
  • Name und Unterschrift des Arztes/der Ärztin

Falls noch kein ärztliches Gutachten existiert, so kann das Formular "Ärztliche Bescheinigung" verwendet werden.

 

Neue GSI-Mitarbeiter können sich bei unserer Betriebsärztin Frau Dr. Mercier-Rosenbaum untersuchen lassen. Die ärztliche Bescheinigung wird in der Regel innerhalb der nächsten 1 bis 2 Wochen nach der Arztuntersuchung ausgestellt. Wenn Sie eine Arztuntersuchung brauchen, kontaktieren Sie bitte zur Terminabsprache Frau G. Monzo: g.monzo@gsi.de; Tel: 2444

 

 

Strahlenpass

 

Damit wir prüfen können, ob die bisher akkumulierte Jahresdosis unter 20 mSv und die akkumulierte lebensdosis unter 400 mSv liegt, bringen Sie bitte Ihren Strahlenpass mit. Falls Sie keinen besitzen, so bringen Sie bitte eine Dosisbescheinigung mit, die die entsprechenden Daten enthält.

Solch eine Dosisbescheinigung sollte folgende Informationen beinhalten:
Geburtstag

letzte Strahlenschutzuntersuchung

bisher akkumulierte Jahresdosis

bisher akkumulierte Berufslebensdosis 

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Letzte Änderung: 10. Juni 2010 von A.Knapp