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Hier finden Sie wichtige Informationen rund um das thema Arbeitsschutz und Unfallverhütung
Gesetze und Verordnungen aus dem Bereich Sicherheit und Umweltschutz finden Sie z.B. auf Umwelt-Online
Weitere Informationen zur Arbeitssicherheit in Forschungsbetrieben bekommen Sie u.a. über den "VBG-Branchenleitfaden Forschungsinstitute" unter www.vbg.de\forschung
Beschäftigte brauchen Sicherheit. Ihr Leben und Ihre Gesundheit sollen vor
Gefahren geschützt sein, die bei der Arbeit oder durch die Arbeit entstehen.
Dafür gibt es den Arbeitsschutz.
Verantwortlich für den Arbeitsschutz im Betrieb ist Ihr Arbeitgeber, die GSI.
Der Arbeitgeber muß u.a. Arbeitsstätten, Maschinen, Geräte, Anlagen usw. so
einrichten und unterhalten sowie den gesamten Betrieb so organisieren, daß Sie
als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin gegen Gefahren für Leben und Gesundheit
geschützt sind. Er muß Maßnahmen durchführen, die Unfälle bei der Arbeit und
arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren verhüten und zu einer menschengerechten
Gestaltung der Arbeit führen. Dazu verpflichten die staatlichen
Arbeitsschutzvorschriften, insbesondere das neue Arbeitsschutzgesetz, und
Unfallverhütungsvorschriften der Unfallversicherungsträger. Sollten Sie dennoch einen Arbeits.- Dienst.- Wege.- Unfall erleiden, der mehr als 3 Tage Arbeitsausfall nach sich zieht melden dies bitte in Form dieser Unfallanzeige der Abteilung Sicherheit und Strahlenschutz. Weitere Informationen zur Unfallanzeige finden Sie direkt im Dokument.
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