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  Hier finden Sie wichtige Informationen rund um das thema Arbeitsschutz und Unfallverhütung

Gesetze und Verordnungen
aus dem Bereich Sicherheit und Umweltschutz finden Sie z.B. auf Umwelt-Online

Weitere Informationen zur Arbeitssicherheit in Forschungsbetrieben bekommen Sie u.a. über den
"VBG-Branchenleitfaden Forschungsinstitute" unter www.vbg.de\forschung

Beschäftigte brauchen Sicherheit. Ihr Leben und Ihre Gesundheit sollen vor Gefahren geschützt sein, die bei der Arbeit oder durch die Arbeit entstehen. Dafür gibt es den Arbeitsschutz.

Verantwortlich für den Arbeitsschutz im Betrieb ist Ihr Arbeitgeber, die GSI. Der Arbeitgeber muß u.a. Arbeitsstätten, Maschinen, Geräte, Anlagen usw. so einrichten und unterhalten sowie den gesamten Betrieb so organisieren, daß Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin gegen Gefahren für Leben und Gesundheit geschützt sind. Er muß Maßnahmen durchführen, die Unfälle bei der Arbeit und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren verhüten und zu einer menschengerechten Gestaltung der Arbeit führen. Dazu verpflichten die staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, insbesondere das neue Arbeitsschutzgesetz, und Unfallverhütungsvorschriften der Unfallversicherungsträger.

Sollten Sie dennoch einen Arbeits.- Dienst.- Wege.- Unfall erleiden, der mehr als 3 Tage Arbeitsausfall nach sich zieht melden dies bitte in Form dieser Unfallanzeige der Abteilung Sicherheit und Strahlenschutz.

Weitere Informationen zur Unfallanzeige finden Sie direkt im Dokument.
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Letzte Änderung: 7. Jan. 2010 von fbaumann