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Ab sofort steht ein Update des Online-Unterweisungssystems zur Verfügung. Mit dieser Aktualisierung sind zwei wesentliche Änderungen verbunden.
1. Hinzunahme des Geburtsortes bei der Datenerfassung für beruflich strahlenexponierte Personen Erläuterung: Die GSI ist verpflichtet, für die Auswertestelle der amtlichen Personendosimeter den Geburtsort der beruflich strahlenexponierten GSI-Mitarbeiter anzugeben. Daher bitten wir alle GSI-Mitarbeiter und Gäste, die Zugang zu den Kontrollbereichen haben, bzw. benötigen, bei Ihrer nächsten Strahlenschutzunterweisung ihren Geburtsort anzugeben.
2. Der Vorgesetzte hat die Möglichkeit, per Mausklick die Erinnerungsemails für einen seiner Mitarbeiter auszusetzen. Eine kurze Anleitung finden Sie unter diesem Link. Erläuterung: Dies ist dann wichtig, falls ein Mitarbeiter längere Zeit nicht bei der GSI ist und aufgrund dessen keine Unterweisungen absolvieren muss, kann der Vorgesetzte für die Zeit der Abwesenheit die Erinnerungsemails aussetzen. Sobald der Mitarbeiter wieder bei der GSI ist, können die Erinnerungsemails per Mausklick aktiviert werden.
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