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Auf dieser Seite finden Sie Informationen bezüglich Fremdfirmenpersonal, Gästen und Gastwissenschaftlern
Begriffserläuterung:
Fremdfirmenpersonal sind Mitarbeiter einer Firma, die in einer fremden Anlage oder Einrichtung tätig werden
Fremdfirmenpersonen sind also von der GSI aus betrachtet:
- Personen einer Firma aus der Industrie,
- Personen von Universitäten und Instituten (Diplomanden, Doktoranden, Gastwissenschaftler)
- und sonstige Gäste (keine Besuchergruppen)
GSI-Mitarbeiter können auch Fremdfirmenpersonal sein, wenn sie nämlich in anderen Anlagen, wie z.B. Forschungszentrum Karlsruhe, FZ Jülich, CERN, GANIL etc. tätig werden. GSI-Mitarbeiter, die in Strahlenschutzbereichen außerhalb der GSI tätig werden, müssen die §15-Strahlenschutzanweisung beachten. Mehr Informationen finden Sie hier.
Für die Zugangsberechtigung zur GSI gibt es wichtige Voraussetzungen:
Arbeiten die Fremdfirmenpersonen in Strahlenschutzbereichen?
Sonstige Voraussetzungen für Arbeiten von Fremdfirmen und Gästen (Nutzern) in der GSI: Gäste / Nutzer:
- "Allgemeine Sicherheitsinformationen" .pdf
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"Sicherheit bei der GSI" für Nutzer von Experimentierplätzen (deutsch .doc .pdf / englisch .doc .pdf)
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"Brandschutzordnung" .pdf Fremdfirmen:
- "Allgemeine Sicherheitsinformationen" .pdf
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"Sicherheitsinformationen für Fremdfirmen und Gäste" .pdf
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"Arbeitserlaubnis für Arbeiten von Fremdfirmen bei GSI" .doc .pdf
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"Checkliste zur Unterweisung von Fremdfirmen und Gästen und deren Dokumentation" .pdf
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"Brandschutzordnung" .pdf
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