zur barrierefreien Version
Startseite Inhalt Organisation Kontakt Links Suche
   Sie sind hier: Informationen / Info der Abteilungen / Sicherheit und Strahlenschutz / Allgemein / Informationen für Gäste und Fremdfirmen
English Version
 

Auf dieser Seite finden Sie Informationen bezüglich Fremdfirmenpersonal, Gästen und Gastwissenschaftlern

 

Begriffserläuterung:

Fremdfirmenpersonal sind Mitarbeiter einer Firma, die in einer fremden Anlage oder Einrichtung tätig werden


Fremdfirmenpersonen sind also von der GSI aus betrachtet:

- Personen einer Firma aus der Industrie,

- Personen von Universitäten und Instituten (Diplomanden, Doktoranden, Gastwissenschaftler)

- und sonstige Gäste (keine Besuchergruppen)


GSI-Mitarbeiter können auch Fremdfirmenpersonal sein, wenn sie nämlich in anderen Anlagen, wie z.B. Forschungszentrum Karlsruhe, FZ Jülich, CERN, GANIL etc. tätig werden. GSI-Mitarbeiter, die in Strahlenschutzbereichen außerhalb der GSI tätig werden, müssen die §15-Strahlenschutzanweisung beachten. Mehr Informationen finden Sie hier.

 

Für die Zugangsberechtigung zur GSI gibt es wichtige Voraussetzungen:

Arbeiten die Fremdfirmenpersonen in Strahlenschutzbereichen?


Sonstige Voraussetzungen für Arbeiten von Fremdfirmen und Gästen (Nutzern) in der GSI:


Gäste / Nutzer:
  • "Allgemeine Sicherheitsinformationen" .pdf
  • "Sicherheit bei der GSI" für Nutzer von Experimentierplätzen (deutsch .doc .pdf / englisch .doc .pdf)
  • "Brandschutzordnung" .pdf
Fremdfirmen:
  • "Allgemeine Sicherheitsinformationen" .pdf
  • "Sicherheitsinformationen für Fremdfirmen und Gäste" .pdf
  • "Arbeitserlaubnis für Arbeiten von Fremdfirmen bei GSI" .doc .pdf
  • "Checkliste zur Unterweisung von Fremdfirmen und Gästen und deren Dokumentation" .pdf
  • "Brandschutzordnung" .pdf
Druckversion
Seitenanfang
Trennlinie
Haben Sie Kommentare oder Vorschläge zu dieser Seite, wenden Sie sich an webmastergsi.de
Letzte Änderung: 9. Nov. 2009 von fbaumann