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2. GSI-Mitarbeiter werden als Fremdfirmenpersonen in fremden Anlagen oder Einrichtungen tätig (z.B. Forschungszentrum Karlsruhe, FZ Jülich etc.)

Da die GSI eine §15 Genehmigung besitzt, dürfen GSI-Mitarbeiter in den Strahlenschutzbereichen anderen Anlagen oder Einrichtungen tätig werden. Für die GSI und ihre Mitarbeiter gelten allerdings die gleichen rechtlichen Bestimmungen wie Sie im vorhergehenden Kapitel "1. Fremdfirmenmitarbeiter werden in den Strahlenschutzbereichen der GSI tätig" erläutert wurden.

Diese sind im wesentlichen
- Abgrenzungsvertrag
- amtliches Dosimeter
- Strahlenpass


Abgrenzungsvertrag
Sobald Sie davon Kenntnis haben, dass Sie in fremden Anlagen tätig werden, geben Sie uns bitte folgende Informationen, die benötigt werden, damit ein Abgrenzungsvertrag geschlossen werden kann falls noch keiner existiert):
• In welcher Anlage (z.B. FZK oder HMI) werden Sie tätig?
• Wann werden Sie tätig?

Amtliches Dosimeter
Bitte nehmen Sie Ihr TLD-Personendosimeter zur fremden Anlage/Einrichtung mit.

Strahlenpass
Des weiteren benötigen Sie einen Strahlenpass. Ein Strahlenpass ist ein persönliches Dosis-Dokument, das Sie bei uns in der Abteilung erhalten.

Im folgenden gibt es eine kleine Checkliste, was vor Dienstreiseantritt beachtet werden muss:

  • Haben Sie Ihren Strahlenpass dabei?
  • Ist die letzte Strahlenschutzuntersuchung nicht länger als 12 Monate her?
  • Ist die letzte Strahlenschutzuntersuchung im Pass eingetragen?
  • Haben Sie auch Ihr amtliches GSI-Personendosimeter bei sich?

Bitte beachten Sie, dass bei

  • Fehlen des Strahlenpasses
  • nicht vollständig gemachten Eintragungen im Strahlenpass (z.B. Eintragung der letzten Arztuntersuchung fehlt)
  • Arztuntersuchung, die länger als 12 Monate her ist
  • Fehlen Ihres amtlichen Personendosimeters (TLD-Dosimeter)

der Strahlenschutz der fremden Anlage Ihnen den Zutritt zu den Strahlenschutzbereichen verweigern kann!

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Letzte Änderung: 10. Juli 2008 von A.Knapp