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M E R K B L A T T
Beschäftigung von "beruflich strahlenexponiertem" Fremdfirmenpersonal in Strahlenschutzbereichen der GSI
Rechtslage und Anforderungen an die Fremdfirma:
- Firmen, die unter ihrer arbeitsrechtlichen Aufsicht stehende Personen in der Gesellschaft für Schwerionenforschung mbH (nachfolgend “GSI“ genannt) als beruflich strahlenexponierte Personen beschäftigen, bedürfen einer Genehmigung gemäß § 15 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV).
- Im Rahmen dieser Genehmigung hat die Fremdfirma u.a.
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einen fachkundigen Strahlenschutzbeauftragten (SSB) zu bestellen,
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ihr Personal mit amtlich registrierten Strahlenpässen auszustatten,
- Des weiteren muss ein Abgrenzungsvertrag zwischen der Fremdfirma und der GSI abgeschlossen werden. Der Abgrenzungsvertrag regelt die organisatorischen und administrativen Maßnahmen zur Gewährleistung des Strahlenschutzes von Bezugspersonen. Die Fremdfirma überlässt eine Kopie ihrer Genehmigung der GSI.
- Weitere Zugangsvoraussetzungen zu den Strahlenschutzbereichen der GSI sind:
- für eine termingerechte GSI-Sicherheits- und Strahlenschutzunterweisung in der GSI zu sorgen (mindestens alle 12 Monate),
- für eine termingerechte Strahlenschutzuntersuchung (Befund: keine gesundheitlichen Bedenken bei einer Tätigkeit mit ionisierender Strahlung) zu sorgen (mindestens alle 12 Monate).
Hinweis: Die GSI Sicherheits- und Strahlenschutzunterweisung kann online an jedem internetfähigen Computer durchgeführt werden. Weitere Informationen finden Sie u.a. hier.
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