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| Checklisten für Fremdfirmen |
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Checkliste: Die Voraussetzungen, dass Fremdfirmenmitarbeiter, Gastwissenschaftler und Gäste Zugang zu den Kontrollbereichen haben, sind:
- Liegt eine Kopie der §15-Genehmigung bei der Abteilung Sicherheit und Strahlenschutz vor?
- Wurde ein Abgrenzungsvertrag abgeschlossen?
- Hat jeder Fremdfirmenmitarbeiter seinen Strahlenpass bei sich? Ist die Bilanzierung der beruflichen Strahlenexposition im Pass vollständig?
- Ist die letzte Strahlenschutzuntersuchung (mit dem Befund, dass es keinerlei gesundheitlichen Bedenken gibt) nicht länger als 12 Monate her?
- Ist die letzte Sicherheits- und Strahlenschutzunterweisung in der GSI nicht länger als 12 Monate her?
- Führt jeder Mitarbeiter ein amtliches Personendosimeter bei sich?
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