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Checkliste:
Die Voraussetzungen, dass Fremdfirmenmitarbeiter, Gastwissenschaftler und Gäste Zugang zu den Kontrollbereichen haben, sind:

  • Liegt eine Kopie der §15-Genehmigung bei der Abteilung Sicherheit und Strahlenschutz vor?
  • Wurde ein Abgrenzungsvertrag abgeschlossen?
  • Hat jeder Fremdfirmenmitarbeiter seinen Strahlenpass bei sich? Ist die Bilanzierung der beruflichen Strahlenexposition im Pass vollständig?
  • Ist die letzte Strahlenschutzuntersuchung (mit dem Befund, dass es keinerlei gesundheitlichen Bedenken gibt) nicht länger als 12 Monate her?
  • Ist die letzte Sicherheits- und Strahlenschutzunterweisung in der GSI nicht länger als 12 Monate her?
  • Führt jeder Mitarbeiter ein amtliches Personendosimeter bei sich?
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Letzte Änderung: 18. Feb. 2009 von A.Knapp