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Damit Fremdfirmenpersonen/Gastwissenschaftler etc. Zutritt zu den Kontrollbereichen der GSI haben, müssen unbedingt folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Eine Arztbescheinigung muss vorliegen, die nicht älter als 12 Monate sein darf. Diese Arztbescheinigung muss belegen, dass keine gesundheitlichen Bedenken gegen eine Tätigkeit mit ionisierender Strahlung vorliegen.
  • Die letzte GSI Sicherheits- und Strahlenschutzunterweisung darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen. (Strahlenschutzunterweisungen von anderen Instituten werden nicht akzeptiert). Akzeptiert wird auch ein GSI Sicherheits- und Strahlen­schutz-Zertifikat, das nicht älter als 12 Monate ist.
    Hinweis zum Sicherheits- und Strahlenschutz-Zertifikat: Kann die Person vor Beginn der Tätigkeit an keiner regulären mündlichen Strahlen­schutz­­unterweisung teilnehmen, so besteht die Möglichkeit, die Strahlen­schutz­unter­weisung mit einem an­schließenden Multiple-Choice-Test am Computer zu absolvieren. Werden alle Fragen richtig beantwortet, so wird automatisch ein Zertifikat erzeugt.
  • Die Person muss ein amtliches Dosimeter bei sich haben. Bringt die Person kein eigenes Dosimeter mit, so kann die GSI ein Dosimeter stellen.
    Werden Dosimeter gebraucht, so muss dies umgehend bei Frau Schmalz (Tel: 2705) angemeldet werden, damit ggf. Dosimeter nachbestellt werden können.
  • Formblatt "Sicherheit bei der GSI" durchlesen und unterschreiben, auf der Rück­seite sind Kontaktdaten einzutragen!

 

 

Der Auftragsverantwortliche bzw. die GSI-Kontaktperson hat die Abteilung Sicherheit und Strahlenschutz über folgendes zu informieren:

 

  • Welche Fremdfirmenpersonen/Gäste kommen zur GSI? => Information wird benötigt, damit ein Abgrenzungsvertrag geschlossen werden kann
  • Wann müssen diese in den Strahlenschutzbereichen der GSI tätig werden?
  • Wo sind die Arbeiten zu tätigen?

 

Bitte beachten Sie, dass vor Aufnahme der Tätigkeit eine arbeitsplatzbezogene Unterweisung durchgeführt werden muss.

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Letzte Änderung: 10. Juli 2008 von A.Knapp