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Bei Notfall / Unfall Notruf (112) |

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Nötige Angaben:
· Wo? (Genaue Ortsangabe)
· Was? (Unfall, Erkrankung)
· Wieviele? (Anzahl der Verletzten, Erkrankten...)
· Welche? (Art der Verletzungen)
· Warten! (Warten auf Rückfragen)
Kranken- oder Notarztwagen werden von derjenigen Person gerufen, die sich bei
dem Verletzten oder Erkrankten befindet. Wenn ein Kranken- oder Notarztwagen
gerufen wird, werden von der Zentrale in Darmstadt meist Rückfragen über die
Art der Verletzung oder die Art der Erkrankung gestellt, die am besten von
denjenigen beantwortet werden können, die sich bei dem Verletzten oder Kranken
aufhalten. Die Einschaltung von Vorgesetzten oder der Gruppe Sicherheit und
Strahlenschutz bringt nur Zeitverzögerungen mit sich.
Nachdem der Notruf abgesetzt worden ist, ist die Pforte (2210/2205) der GSI zu informieren, damit
Kranken- oder Notarztwagen, Feuerwehr oder Polizei zur richtigen Stelle
gewiesen werden können; ferner ist die Abteilung Sicherheit und
Strahlenschutz (2700/2007, PSA 4001) zu benachrichtigen, damit die notwendigen und
vorgeschriebenen Meldungen gemacht werden können.
Für den Transport eines Verletzten oder Erkrankten zum Krankenhaus bzw.
Durchgangsarzt ist grundsätzlich ein Krankenwagen bzw. Notarztwagen zu rufen. Nur bei leichtesten Verletzungen und wenn der Verletzte gehfähig ist, sowie auf
seinen ausdrücklichen Wunsch hin, kann ein Transport mit einem GSI-Fahrzeug -
soweit vorhanden - oder einem Taxi ausgeführt werden. In diesen Fällen wende
man sich an die Fahrbereitschaft (2348, PSA 3421).
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